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Bayern hat ein neues Ladenschlussgesetz
Einzelhandel

Bayern hat ein neues Ladenschlussgesetz

Lange Shopping-Nächte bis 24 Uhr sind in Bayern mit dem neuen Ladenschlussgesetz jetzt bis zu zwölfmal im Jahr erlaubt. Foto: Adobe Stock/ Seventyfour
Lange Shopping-Nächte bis 24 Uhr sind in Bayern mit dem neuen Ladenschlussgesetz jetzt bis zu zwölfmal im Jahr erlaubt. Foto: Adobe Stock/ Seventyfour

Ab August gelten in Bayern neue Regeln für den Einzelhandel. Das hat der Bayerische Landtag beschlossen. Der Weg für Kleinstsupermärkte ist offen.

Zwölf lange Einkaufsnächte pro Jahr – das ist für den Einzelhandel in Bayern ab August möglich. Am Donnerstag hat der Landtag in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz beschlossen. Kommunen können demnach anlasslos bis zu acht verkaufsoffene Abende veranstalten, Unternehmen zusätzlich bis zu vier.

Rund um die Uhr in Bayern einkaufen

Zwar dürfen Läden auch weiterhin maximal bis 20 Uhr geöffnet haben. Dennoch kann man mancherorts in Bayern künftig rund um die Uhr einkaufen: Digitale Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen jetzt rund um die Uhr und auch an Sonntagen geöffnet sein. Laut Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) wird dadurch die Nahversorgung im ländlichen Raum gestärkt. In den digitalen Kleinstsupermärkten darf allerdings kein Personal arbeiten.

Bayerische Wirtschaft zufrieden

Der Präsident des Handelsverbands Bayern, Ernst Läuger, findet es gut, dass die Läden auch weiterhin bis maximal 20 Uhr geöffnet haben dürfen. „Denn in Bayern will die sehr große Mehrheit der Händler gar nicht länger öffnen“, sagt Läuger. Er geht davon aus, dass der Handel und die Kunden von den übrigen Lockerungen profitieren werden.

Auch die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt das neue Ladenschlussgesetz. „Insgesamt ist die weitere Flexibilisierung der Ladenschlusszeiten ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bayern. Das neue Ladenschlussgesetz ermöglicht eine noch höhere Kundenorientierung“, sagt vbw-Geschäftsführer Bertram Brossardt.

Änderungen für Tourismus- und Ausflugsorte

Auch für Tourismus- und Ausflugsorte wurde das Ladenschlussgesetz geändert. Gemeinden können ab August selbst festlegen, ob sie ein solcher Ort sind und ob demnach bei ihnen Tourismusverkäufe an Sonntagen erlaubt sind.

Außerdem fallen neue Kategorien unter den Begriff „Tourismusbedarf“. Diese Dinge dürfen in Urlaubsorten auch an Sonntagen verkauft werden. Dazu zählen künftig auch Bade- und Sportzubehör sowie Waren, die für die jeweilige Region kennzeichnend sind.

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