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Aiwanger bringt Neuregelung des Ladenschlussgesetzes in den Landtag ein
Gesetzgebung

Aiwanger bringt Neuregelung des Ladenschlussgesetzes in den Landtag ein

Symbolbild. Wirtschaftsminister Aiwanger möchte das bayerisch Ladenschlussgesetz ändern. Foto: stock.adobe.com / Alta.C
Symbolbild. Wirtschaftsminister Aiwanger möchte das bayerisch Ladenschlussgesetz ändern. Foto: stock.adobe.com / Alta.C

Um den Handel flexibler und die Innenstädte belebter zu machen, will Aiwanger das Ladenschlussgesetz neu regeln. Ein Überblick.

Das um 20 Uhr zwingend Ladenschluss in Bayern heißt, soll bald der Vergangenheit angehören. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bringt am kommenden Dienstag einen neuen Entwurf des Bayerischen Ladenschlussgesetzes in den Landtag ein.

„Flexibilisierung und Belebung“

Aiwanger erklärt: „Mit dem Ladenschlussgesetz setzen wir einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrags um. Als Wirtschaftsminister habe ich die Neuregelung seit Jahren eingefordert, weil mir die Flexibilisierung im Handel und die Belebung der Innenstädte am Herzen liegt. Der gefundene Kompromiss ist ausgewogen, weil er erweiterte Öffnungen ermöglicht, ohne familiengeführte Einzelhändler zu überfordern. Die neuen digitalen Kleinstsupermärkte sind eine Chance für eine bessere Nahversorgung der Menschen im ländlichen Raum.“

Was der Gesetzesentwurf beinhaltet

  • Verkaufsoffene Nächte: bis zu achtmal im Jahr dürfen Kommunen verkaufsoffenen Nächte bis 24 Uhr organisieren
  • Öffnungszeit bis 24 Uhr: bis zu viermal im Jahr; individuelle Entscheidung der Geschäfte; Verkaufsoffene Nächte zählen nicht dazu
  • Sonn- und Feiertage: durchgehende Öffnung für Digitalen Kleinstsupermärkten
  • maximale Verkaufsfläche von 150 m2 haben
  • kein Personal
  • Sonntagsschutz bleibt bestehend

„Möglichkeit, zwölfmal im Jahr länger zu öffnen“

Der Wirtschaftsminister betont: „Dank des Ladenschlussgesetzes hat jeder Händler zusammengenommen die Möglichkeit, zwölfmal im Jahr länger zu öffnen. Das verbessert die Umsatzchancen und trägt zur Belebung der Innenstädte bei. Ich appelliere an den stationären Handel, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich der Onlinekonkurrenz zu stellen, auch durch Ausbau der eigenen digitalen Möglichkeiten. Die Regelungen für digitale Kleinstsupermärkte sind vor allem auch zur Versorgung in ländlichen Räumen wichtig.“

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