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„Grundsätzlich ist ein Arztbesuch eine Privatangelegenheit des Arbeitnehmers und muss somit während der Freizeit erfolgen. Anders ist es jedoch, wenn es dem Arbeitnehmer unzumutbar ist, dass er den Arzttermin auf einen Zeitpunkt außerhalb seiner Arbeitszeit legt“, erklärt Anita Christl, Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben.
Arbeitnehmer sollten auf Abendsprechstunden ausweichen
Christl weiter: „So ist in der Regel bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen oder einem Unfall davon auszugehen, dass ein Arztbesuch während der Arbeitszeit zulässig ist. Ähnlich sieht es für Untersuchungen aus, die nur während einer bestimmten Tageszeit stattfinden können. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bezahlt freistellen.“ Bei einer nicht akuten Erkrankung ist Voraussetzung für eine Freistellung, dass es dem Arbeitnehmer von der Arbeitszeitgestaltung her unmöglich ist, während seiner Freizeit zum Arzt zu gehen. Da viele Ärzte Abendsprechstunden anbieten, dürften Kollisionen mit festen Arbeitszeiten von Mitarbeitern vermeidbar sein.
Betriebsablauf soll „nicht mehr als zwingend notwendig beeinträchtigt“ werden
„Für in Gleitzeit arbeitende Mitarbeiter ist es noch schwieriger einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber zu erheben: sie können ihre Arbeitszeit freier einteilen. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung fällt nur dann an, wenn die ärztliche Untersuchung zwingend während der Kernarbeitszeit stattfinden muss“, erläutert die Expertin. Schwangere hingegen haben einen Freistellungsanspruch für alle im Zusammenhang mit der Schwangerschaft erforderlichen Vor- und Nachuntersuchungen. Christl: „Allerdings muss auch die werdende Mutter die Arzttermine so vereinbaren, dass der Betriebsablauf nicht mehr als zwingend nötig beeinträchtigt wird.“
Krankmeldungen per E-Mail oder Whatsapp
Auch bei der Krankmeldung selbst, gibt es einiges zu beachten. Sind Meldungen per E-Mail oder WhatsApp akzeptiert? Pauschal kann das nicht beantwortet werden: Im Entgeltfortzahlungs-Gesetz ist geregelt, dass der Mitarbeiter unverzüglich seine Krankheit und die voraussichtliche Dauer mitteilen muss. In der Regel wird die Mitteilung telefonisch erfolgen. Wenn jedoch der Betrieb eine bestimmte E-Mail-Adresse für Krankmeldungen bekannt gibt, wird damit deutlich, dass er auch diese Art der Übermittlung zulässt. Ähnlich verhält es sich mit WhatsApp-Nachrichten: Wenn der Chef oder ein personalverantwortlicher Mitarbeiter seine persönliche WhatsApp für Krankmeldungen frei gibt, ist auch dieser Weg möglich.