B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
Arztbesuche während der Arbeitszeit? Das gilt es zu beachten
Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform
IHK Schwaben Rechtstipp

Arztbesuche während der Arbeitszeit? Das gilt es zu beachten

Symbolbild. Foto: iStock / monkeybusinessimages
Symbolbild. Foto: iStock / monkeybusinessimages

Gerade zu Zeiten von Grippe- und Erkältungswellen stellt sich für Arbeitnehmer häufig die Frage: Sind Arztbesuche während der Arbeitszeit erlaubt? Das sagt Anita Christl vom Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben dazu.

„Grundsätzlich ist ein Arztbesuch eine Privatangelegenheit des Arbeitnehmers und muss somit während der Freizeit erfolgen. Anders ist es jedoch, wenn es dem Arbeitnehmer  unzumutbar ist, dass er den Arzttermin auf einen Zeitpunkt außerhalb seiner Arbeitszeit legt“, erklärt Anita Christl, Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben.

Arbeitnehmer sollten auf Abendsprechstunden ausweichen

Christl weiter: „So ist in der Regel bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen oder einem Unfall davon auszugehen, dass ein Arztbesuch während der Arbeitszeit zulässig ist. Ähnlich sieht es für Untersuchungen aus, die nur während einer bestimmten Tageszeit stattfinden können. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bezahlt freistellen.“ Bei einer nicht akuten Erkrankung ist Voraussetzung für eine Freistellung, dass es dem  Arbeitnehmer von der Arbeitszeitgestaltung her unmöglich ist, während seiner Freizeit zum Arzt zu gehen. Da viele Ärzte Abendsprechstunden anbieten, dürften Kollisionen mit festen Arbeitszeiten von Mitarbeitern vermeidbar sein.

Betriebsablauf soll „nicht mehr als zwingend notwendig beeinträchtigt“ werden

„Für in Gleitzeit arbeitende Mitarbeiter ist es noch schwieriger einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber zu erheben: sie können ihre Arbeitszeit freier einteilen. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung fällt nur dann an, wenn die ärztliche Untersuchung zwingend während der Kernarbeitszeit stattfinden muss“, erläutert die Expertin. Schwangere hingegen haben einen Freistellungsanspruch für alle im Zusammenhang mit der Schwangerschaft erforderlichen Vor- und Nachuntersuchungen. Christl: „Allerdings muss auch die werdende Mutter die Arzttermine so vereinbaren, dass der Betriebsablauf nicht mehr als zwingend nötig beeinträchtigt wird.“

Krankmeldungen per E-Mail oder Whatsapp

Auch bei der Krankmeldung selbst, gibt es einiges zu beachten. Sind Meldungen per E-Mail oder WhatsApp akzeptiert? Pauschal kann das nicht beantwortet werden: Im Entgeltfortzahlungs-Gesetz ist geregelt, dass der Mitarbeiter unverzüglich seine Krankheit und die voraussichtliche Dauer mitteilen muss. In der Regel wird die Mitteilung telefonisch erfolgen. Wenn jedoch der Betrieb eine bestimmte E-Mail-Adresse für Krankmeldungen bekannt gibt, wird damit deutlich, dass er auch diese Art der Übermittlung zulässt. Ähnlich verhält es sich mit WhatsApp-Nachrichten: Wenn der Chef oder ein personalverantwortlicher Mitarbeiter seine persönliche WhatsApp für Krankmeldungen frei gibt, ist auch dieser Weg möglich. 

Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform

Artikel zum gleichen Thema