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Zu vielen Berufsbildern gehört heutzutage, dass Arbeitnehmer bereit sind, eine Dienstreise auf sich zu nehmen. Bei Reisen mit Bahn oder Flugzeug gibt es von den Anbietern oftmals Kundenbindungs-Programme, so dass man „Bonuspunkte“ oder „Bonusmeilen“ sammeln kann. Ab einer gewissen Anzahl dieser Punkte und Meilen gibt es dann beispielsweise einen Flug oder eine Bahnfahrt gratis. Nun stellt sich die Frage: Wem steht diese Gratis-Fahrt zu? Dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber?
„Geldwerter Vorteil“
„Grundsätzlich stehen auf Dienstreisen gesammelte Bonusmeilen dem Arbeitgeber zu“, so Kurt Geyer, Steuerexperte der IHK Schwaben, „schließlich trägt der Arbeitgeber im Regelfall auch die Fahrtkosten“. Sollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jedoch deren private Nutzung gewähren, dann sieht es anders aus. Jedoch entsteht dem Arbeitnehmer dadurch ein sogenannter „geldwerter Vorteil“, der grundsätzlich versteuert werden muss.
Maximalbetrag im Monat bei 44 Euro
„Für den Arbeitnehmer ist dieser geldwerte Vorteil dann nicht selbst zu versteuern, wenn ein anderer die Steuer bezahlt“, so Geyer weiter. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise die Bahn oder die Fluglinie diesen Bonus pauschal mit 2,25 Prozent versteuert. Alternativ kann auch der Arbeitgeber die gesammelten Bonusmeilen als steuerfreien Sachbezug verbuchen. Die Steuerfreiheit wird einem jedoch nur dann gewährt, sofern der Wert der Bonusmeilen einen Betrag von 44 Euro im Monat nicht übersteigt.