B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
Das müssen Arbeitgeber bei Ferienjobbern beachten
Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform
IHK Schwaben Rechtstipp

Das müssen Arbeitgeber bei Ferienjobbern beachten

Symbolbild. Foto: Anja Müller  / pixelio.de
Symbolbild. Foto: Anja Müller / pixelio.de

Die Sommermonate sind bei vielen Schülern beliebt um einem Ferienjob nachzugehen. Ob in der Gastronomie, bei Dienstleistern und im Handel – Anita Christl, Rechtsexpertin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben, erklärt, worauf zu achten ist.

Die IHK-Expertin empfiehlt, die Eckdaten der Beschäftigung zusammen mit dem Betrieb schriftlich festzulegen. Bei Jugendlichen müssen die Erziehungs-Berechtigten dem Vertrag zustimmen. Arbeiten, die mit hohen Unfallgefahren verbunden sind oder die hinsichtlich Lärm-, Erschütterungs- oder Strahlenbelastung gesundheitlich schädlich sind dürfen von jugendlichen Ferienjobbern nicht ausgeführt werden.

Arbeit erst ab 14 Jahren

Einschränkungen gibt es auch beim Alter: Das Jugendarbeits-Schutzgesetz erlaubt Kindern unter 13 Jahren keine Arbeit während der Ferien. Zwischen 13 und 15 Jahren sind leichte Arbeiten bis zu zwei Stunden täglich erlaubt, wenn die Eltern zustimmen. Zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens besteht für diese Altersgruppe aber ein Beschäftigungs-Verbot. Erst Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Maximal können Schüler zwischen 15 und 18 Jahren vier Wochen in den Ferien einen Ferienjob annehmen.

Arbeitszeiten: Ausnahmen in bestimmten Branchen möglich

Ferienjobber unter 18 dürfen zudem nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Hiervon gibt es Ausnahmen, beispielsweise im Gaststättengewerbe oder im Bäckerhandwerk. In bestimmten Branchen bestehen auch Ausnahmen von der ansonsten geltenden Samstags- und Sonntagsruhe. Im Jugendarbeits-Schutzgesetz vorgeschrieben sind Ruhepausen von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

Kein Mindestlohn für Schüler ohne abgeschlossene Ausbildung

Sozialversicherungs-rechtlich gelten Schüler grundsätzlich als versicherungsfrei, wenn sich die Tätigkeit innerhalb eines Jahres auf längstens zwei zusammenhängende Monate oder 50 Arbeitstage erstreckt, wie die IHK Rechtsexpertin erklärt. Wenn ehemalige Schüler zwischen Schulentlassung und Ausbildungs- oder Arbeitsbeginn Geld verdienen möchten, sind sie keine Ferienjobber. In diesem Fall sind sie voll versicherungspflichtig. Bei der Bezahlung steht Ferienjobbern unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung nicht der allgemeine Mindestlohn von 8,84 Euro zu. Schülern, die 18 Jahre oder älter sind oder bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, müssen dieser jedoch gezahlt werden.

Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform

Artikel zum gleichen Thema