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Mit steigenden Temperaturen verlagert sich der Arbeitsalltag bei vielen Beschäftigten nach draußen. Nicht nur im Sommer zieht es Arbeitnehmer aus den Büros heraus. Bereits im Frühling werden Balkon, Terrasse oder Garten zunehmend zum Arbeitsplatz. Gleichzeitig belasten Pollen Allergiker im Berufsleben. Dazu kommen arbeitsrechtliche Fragen rund um Organisation, Sicherheit und Datenschutz. IHK-Rechtsexpertin Anna Rommel erläutert die wichtigsten Punkte für den Frühling.
Heuschnupfen ist sicherlich für viele ein Hindernis im Alltag, er führt jedoch nur selten zu Arbeitsunfähigkeit. Grundsätzlich gilt deshalb: Arbeitsfähigkeit bleibt bestehen. „Wer arbeitsfähig ist, muss trotz Heuschnupfen arbeiten – gegebenenfalls mit einfachen Anpassungen“, betont Rommel.
Zu diesen Anpassungen zählen etwa regelmäßiges Lüften, der Einsatz von Luftfiltern, flexible Pausen oder ein zeitweiliger Arbeitsplatzwechsel. Beschäftigte sollen dabei selbst aktiv werden. Gleichzeitig besteht eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitsplatz muss so gestaltet werden, dass gesundheitliche Belastungen möglichst gering bleiben. „Beide Seiten tragen zu einem funktionierenden Arbeitsalltag bei“, betont Rommel dabei.
Auch im Büroalltag spielt Rücksicht eine Rolle. Starke Düfte, Raumsprays oder Blumen können Allergien verstärken. Oft reicht bereits eine kurze Abstimmung im Team, um Probleme zu vermeiden. „Eine offene Absprache verhindert unnötigen Ärger“, sagt Rommel. Auch Medikamente dürfen während der Arbeit eingenommen werden, solange keine Sicherheitsrisiken entstehen und betriebliche Abläufe nicht gestört werden. Besonders bei Maschinenarbeit oder im Straßenverkehr steht Sicherheit an erster Stelle. Sind die Symptome zu stark, ist eine Krankmeldung möglich.
Ob im Freien gearbeitet werden darf, hängt von den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ab. Homeoffice-Regelungen sollten klar festlegen, von welchen Orten aus gearbeitet werden kann und welche Anforderungen gelten. Auch draußen bleibt Arbeit regulierte Arbeitszeit. Erreichbarkeit und Datenschutz gelten weiterhin uneingeschränkt.
„Sensible Telefonate sollte man nicht vor den Ohren des Nachbarn führen und vertrauliche Dokumente nicht im offenen Umfeld liegen lassen. Sicht- und Hörschutz sind Pflicht“, so Rommel. Was für andere hör- oder sichtbar ist, gilt nicht als ausreichend geschützt.
Im Außenbereich spielen zusätzlich technische und organisatorische Aspekte eine Rolle. Hintergrundgeräusche wie Rasenmäher oder Musik dürfen Arbeitsabläufe und Meetings nicht stören. Auch ergonomische Bedingungen sind entscheidend. Ein stabiler Sitzplatz, eine passende Tischhöhe und Schutz vor Blendung gehören zu den Grundvoraussetzungen für konzentriertes Arbeiten. „Wer draußen arbeitet, sollte zudem auf ergonomische Bedingungen achten“, empfiehlt Rommel. Dienstgeräte dürfen zudem nicht unbeaufsichtigt im Freien bleiben. Sicherheit und Datenschutz bleiben zentrale Anforderungen. Während der Arbeitszeit ist auch der Grill tabu und bleibt der Pause vorbehalten.