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Am Dienstag kamen über 1.000 Gäste in den Kongress am Park, um den IHK-Neujahrsempfang zu feiern. Der Abend endete für viele der Gäste, die auf dem Parkplatz an der Sporthalle in der Ulrich-Hofmaier-Straße geparkt haben, mit einer unerfreulichen Überraschung: Sie fanden einen Strafzettel in Höhe von 25 Euro an ihrem Auto vor.
Der Parkplatz war aber speziell für den IHK-Empfang ausgewiesen. Auf Anfrage unserer Redaktion hat sich Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch wie folgt geäußert: „Die Sperrung des Parkplatzes ist auf Antrag von Kongress am Park durch das städtische Mobilitäts- und Tiefbauamt auf Antrag erfolgt. Dieses hat frühzeitig (17. Januar 2025) und gut sichtbar eine entsprechende Beschilderung vorgenommen. Ziel war die Schaffung von ausreichend Parkraum für die Gäste des IHK-Neujahrsempfangs. Durch den Veranstalter wurden Parkberechtigungen an die Besucher ausgegeben.“
In diesem Fall wurde ein Sicherheitsdienst von Kongress am Park beauftragt, der für die Einweisung am Parkplatz zuständig gewesen ist. Das Prozedere ist üblich, wenn eine Veranstaltung im Kongress am Park stattfindet, da es nach wie vor kein eigenes Parkhaus gibt.
Das Problem: Laut Recherchen der B4B-Redaktion haben einige Gäste beim Einfahren auf den Parkplatz keinen Parkberechtigungsschein erhalten. Im aktuellen Fall wurden vom Ordnungsamt Augsburg 187 Fahrzeuge beanstandet, bei denen keine Parkberechtigung ersichtlich war. Das Ordnungsamt sei laut Stadt Augsburg in der Vergangenheit von verschiedenen Veranstaltern um Kontrolle des Parkplatzes gebeten worden, weil zahlreiche Parkplätze von veranstaltungsfremden Personen belegt wurden.
Die IHK Schwaben hat sich aber bereits um eine Lösung bemüht: Alle Gäste wurden am Donnerstag per Mail informiert, dass sie das Bußgeld nicht zahlen müssen. Dafür müssen die Betroffenen den Strafzettel sowie den Parkberechtigungsschein (hier geht es zum Download des Scheins) lediglich an die E-Mail bussgeldstelle(at)augsburg.de schicken.