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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Mit dem Krankenhausstrukturgesetzt (KHSG) hat sich die Regierung nicht viele Freunde gemacht. Krankenhäuser, Pflegepersonal und auch einige Politiker kritisieren die Neuerungen seit Monaten scharf. Der Kreistag des Unterallgäu und die dort ansässigen Kliniken, das Klinikum Augsburg und ver.di, sowie das gesamte Allgäu meldeten sich zu Wort. Nun kommt es zu Nachbesserungen beim KHSG. Eine Entscheidung die auch im Landkreis Aichach-Friedberg sehr positiv aufgenommen wird.
MdL Tomaschko hält Nachbesserungen für eine positive Reaktion
„An die meisten Forderungen aus unserem Dringlichkeitsantrag vom Juli diesen Jahres können wir nun einen Haken setzen“, so Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko erfreut über die Nachbesserungen zum Krankenhausstrukturgesetz. Beschlossen wurden diese auf einer Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang Oktober 2015. Sie fließen nun in das Gesetzgebungsverfahren mit ein. Tomaschko bedankte sich insbesondere bei der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml „für die guten Verhandlungen“.
Das soll sich ändern
Besonders zu begrüßen sei die Beibehaltung des Versorgungszuschlags über 2017 hinaus als „Pflegezuschlag“ mit einem Volumen von 500 Millionen Euro. Zusätzlich soll es höhere Zuwendungen geben, wenn durchschnittlich im Vergleich mehr Personal für die Pflege beschäftigt wird. Auch sollen sich keinerlei Mehrleistungsabschläge mehr absenkend auf den Landesbasisfallwert auswirken. Damit werden die doppelte Degression und die Begrenzung des Fixkosten-Degressionsabschlags auf drei Jahre abgeschafft.
„Gut sind auch die neuen, verbesserten Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der Personalkosten, die Förderprogramme für die Einstellung von Pflegekräften und Hygienepersonal sowie die Verbesserungen im Bereich des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene“, so Tomaschko. „Dies sind vernünftige Lösungen, die den bayerischen Krankenhäusern sehr helfen.“
Auch eine über die gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Kurzzeitpflege nach einer stationären Behandlung ist geplant. Diese soll auch bei Patienten greifen, die aufgrund einer fehlenden Pflegebedürftigkeit ansonsten keinen Anspruch auf Pflegeleistungen hätten. „Dieser Schritt geht in Richtung einer Rehabilitationspflege, wie wir sie im Mai vergangenen Jahres mit einem Antrag der CSU-Fraktion gefordert haben. Viele Patienten benötigen nach einem Krankenhausaufenthalt für eine begrenzte Zeit eine weitere Betreuung, bis sie sich wieder völlig eigenständig und sicher selbst versorgen können“, so Tomaschko.