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Tomaschko: Nachbesserungen im Krankenhausstrukturgesetz sind notwendig
Abgeordnetenbüro Peter Tomaschko, MdL

Tomaschko: Nachbesserungen im Krankenhausstrukturgesetz sind notwendig

Symbolbild: Foto: JMG / pixelio.de
Symbolbild: Foto: JMG / pixelio.de

Der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko sieht noch Nachholbedarf beim Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung. Zuspruch erhält Tomaschko unter anderem von Klinikchef Dr. Krzysztof Kazmierczak.

von Julia Rißler, Online-Redaktion

Anfang Juli dieses Jahres beriet sich der Deutsche Bundestag erstmals zum Gesetzesentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung. Dieses Gesetz ist auch als Krankenhausstrukturgesetz bekannt. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland auszubauen. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist jedoch noch ein umstrittenes Thema. So fordert auch der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz. „Bayerns Bürgerinnen und Bürger müssen weiterhin auf höchstem medizinischen Niveau versorgt werden“, so Tomaschko, „dazu gehört, dass die Kompetenzen des Freistaats im Bereich der Krankenhausplanung nicht beschnitten werden.“

Klinikchef warnt vor den Folgen des neuen Gesetzes

Peter Tomaschko ist selbst Mitglied im Krankenhausausschuss des Landkreises, der die Kliniken an der Paar verwaltet. Hier nahm er auch den dringlichen Hinweis von Dr. Krzysztof Kazmierczak entgegen. Der Klinikchef hatte wiederholt davor gewarnt, dass das geplante Gesetz die Patienten und das Personal schlechter stellen werde. Er ist der Meinung, dass die Kliniken auch so schon seit Jahren unterfinanziert wären. Das Krankenhausstrukturgesetz soll am 1. Januar 2016 eingeführt werden. Der Freistaat Bayern wäre direkt betroffen. Aus diesem Grund ist es für die Gesundheitsexperten der CSU-Fraktion ein Anliegen, dass auch eine Zustimmungspflicht des Gesetzes im Bundesrat gibt. 

CSU-Fraktion stellt Dringlichkeitsantrag an die Staatsregierung

Die Fraktion wendet sich mit Tomaschkos Dringlichkeitsantrag an die Staatsregierung. Sie müsse sich bei den anstehenden Verhandlungen in Berlin stärker für eine sichere medizinische Versorgung einsetzen. Zudem fordert die Fraktion des Landtagsabgeordneten die Beibehaltung des Versorgungszuschlags und Nachbesserungen beim geplanten Fixkostendegressionsabschlag. „Dazu muss die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in den Fokus rücken. Der jetzige Gesetzesentwurf würde die schwierige Erlössituation der Krankenhäuser nicht verbessern“, erklärte Tomaschko. Desweiteren müsse die Regierung darauf achten, dass die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung weiter angehoben wird.  „Immer mehr Menschen wenden sich bei einem Notfall nicht mehr an ihren Hausarzt, sondern direkt an ein Krankenhaus. Zurzeit erhalten die Krankenhäuser im Durchschnitt nur 32 Euro für eine solche Behandlung. Ein neutrales Gutachten geht allerdings davon aus, dass 126 Euro nötig wären. Hier braucht es dringend Verbesserungen, damit die Versorgungssicherheit bei ambulanten Notfällen weiterhin so umfassend wie bisher gewährleistet werden kann“, erläuterte Peter Tomaschko.

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