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LK Aichach-Friedberg sammelt behandeltes Altholz
Landratsamt Aichach-Friedberg

LK Aichach-Friedberg sammelt behandeltes Altholz

Sondersammelaktion im Landkreis Aichach-Friedberg - behandeltes Holz für fachgerechte Entsorgung. Foto: Jan Rio Krause / pixelio
Sondersammelaktion im Landkreis Aichach-Friedberg - behandeltes Holz für fachgerechte Entsorgung. Foto: Jan Rio Krause / pixelio

Umweltschutz und Energiewende: Zwei Begriffe die auch im Landkreis Aichach-Friedberg eine große Rolle spielen. Mensch, Tier und Pflanze sollen künftig soweit wie möglich vor Schäden bewahrt werden. Einer der einfachsten Schritte ist dabei wohl die Mülltrennung. Doch was ist mit dem Abfall, der in keine Tonne passt und den kein Wertstoffhof annimmt? Für chemisch behandeltes Altholz veranstaltet der Landkreis nun eine Sondersammelaktion in Aichach, Aindling, Friedberg, Kissing und Pöttmes.

von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion

Stromsparen, Heizungen runter drehen, Müll trennen – die drei wohl einfachsten Schritte für einen schonenden Umgang mit unserer Umwelt. Doch auch diese bergen Tücken und Hindernisse. Damit die gemeinsamen Ziele Energiewende und Umweltschutz erfolgreich erfüllt werden können, engagiert sich der Landkreis Aichach-Friedberg stark. EnergieCoaching in Dasing, Energiespartage in Friedberg, und nun eine Sondersammelaktion für mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltes Altholz im ganzen Landkreis. Diese sammelt der Landkreis am 11. April 2015 an fünf Stellen.

Chemische Dämpfe schaden Umwelt und Gesundheit

In Aichach, Aindling, Friedberg, Kissing und Pöttmes wird der als gefährlich eingestufte Abfall von Fachleuten entgegen genommen. Normalerweise kann dieser nur in extra dafür zugelassenen Betrieben entsorgt werden. Das Verbrennen der behandelten Holzelemente ist nämlich stark umweltschädigend. Auch die eigene Gesundheit kann durch die entstehenden Dämpfe negativ beeinflusst werden. Die kommunale Abfallwirtschaft wird sich am 11. April an den Entsorgungskosten beteiligen und damit einen günstigen Preis für die Bürger erwirken. Das Angebot des Landkreises richtet sich jedoch nur an private und nicht an gewerbliche Entsorger.

Ordnungswidrige Entsorgung von behandelten Hölzern kann zu Bußgeldstrafen führen

Zu chemisch behandelten Hölzern zählen beispielsweise: Palisaden, Pfähle, Teile von Gartenzäunen, Balkonverkleidungen, Stöckel- und Hirnholzböden, Hopfenstangen, Telefonmasten, Bahnschwellen sowie Holzfenster und -türen. Das Landratsamt weist desweiteren darauf hin, dass eine ordnungswidrige Entsorgung rechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Insbesondere das Verbrennen solcher Hölzer kann mit Bußgeldern geahndet werden. Bei groben Verstößen werden die Aktivitäten sogar als Straftat gewertet.  

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