Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Stromsparen, Heizungen runter drehen, Müll trennen – die drei wohl einfachsten Schritte für einen schonenden Umgang mit unserer Umwelt. Doch auch diese bergen Tücken und Hindernisse. Damit die gemeinsamen Ziele Energiewende und Umweltschutz erfolgreich erfüllt werden können, engagiert sich der Landkreis Aichach-Friedberg stark. EnergieCoaching in Dasing, Energiespartage in Friedberg, und nun eine Sondersammelaktion für mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltes Altholz im ganzen Landkreis. Diese sammelt der Landkreis am 11. April 2015 an fünf Stellen.
Chemische Dämpfe schaden Umwelt und Gesundheit
In Aichach, Aindling, Friedberg, Kissing und Pöttmes wird der als gefährlich eingestufte Abfall von Fachleuten entgegen genommen. Normalerweise kann dieser nur in extra dafür zugelassenen Betrieben entsorgt werden. Das Verbrennen der behandelten Holzelemente ist nämlich stark umweltschädigend. Auch die eigene Gesundheit kann durch die entstehenden Dämpfe negativ beeinflusst werden. Die kommunale Abfallwirtschaft wird sich am 11. April an den Entsorgungskosten beteiligen und damit einen günstigen Preis für die Bürger erwirken. Das Angebot des Landkreises richtet sich jedoch nur an private und nicht an gewerbliche Entsorger.
Ordnungswidrige Entsorgung von behandelten Hölzern kann zu Bußgeldstrafen führen
Zu chemisch behandelten Hölzern zählen beispielsweise: Palisaden, Pfähle, Teile von Gartenzäunen, Balkonverkleidungen, Stöckel- und Hirnholzböden, Hopfenstangen, Telefonmasten, Bahnschwellen sowie Holzfenster und -türen. Das Landratsamt weist desweiteren darauf hin, dass eine ordnungswidrige Entsorgung rechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Insbesondere das Verbrennen solcher Hölzer kann mit Bußgeldern geahndet werden. Bei groben Verstößen werden die Aktivitäten sogar als Straftat gewertet.