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CSRD & CSDDD: Wie viel EU-Regulation verträgt die Wirtschaft?
Politischer Dialog in Brüssel

CSRD & CSDDD: Wie viel EU-Regulation verträgt die Wirtschaft?

Politischer Dialog in Brüssel: Die vbw hat mit Vertretern der EU und der Wirtschaft über den Anpassungsbedarf der CSRD und der CSDDD diskutiert. Foto: stock.adobe.com / Sallenbuscher
Politischer Dialog in Brüssel: Die vbw hat mit Vertretern der EU und der Wirtschaft über den Anpassungsbedarf der CSRD und der CSDDD diskutiert. Foto: stock.adobe.com / Sallenbuscher

vbw und EU-Vertreter haben am Dienstag über Nachhaltigkeitsberichte und die Belastung für die Wirtschaft diskutiert. Ob sich CSRD und Co. positiv auf die Umwelt auswirken und was die EU-Kommission derzeit dem Mittelstand rät.

Sind die EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeit und Lieferketten wirklich zielführend? Wie geht es mit der neuen Omnibus-Verordnung weiter und in welcher Situation sind die Unternehmen und die europäische Wirtschaft? Diese Fragen hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) gemeinsam mit Vertretern aus dem EU-Parlament, der EU-Kommission sowie Unternehmern und Wissenschaft bei einem politischen Dialog in Brüssel diskutiert.

vbw kritisiert EU wegen Regulierung bei CSRD und Co.

Zu Beginn machte Bertram Brossardt, vbw Hauptgeschäftsführer, klar, dass Nachhaltigkeit und Wirtschaft sich nicht per se ausschließen. „Nachhaltig sein, heißt auf dem Markt überleben zu können, mit den Entwicklungen mitzugehen und zu wachsen“, sagte Brossardt. Gleichzeitig habe die EU das Thema bürokratisch überladen und bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu viel reguliert.

Dabei wurde Brossardt mit seiner Kritik an der Regulierung der EU sehr deutlich: „Regulierungen sind wichtig und ich glaube an die EU. Aber die EU hat in den vergangenen vier Jahren alles dafür getan, dass die Leute angefangen haben, die EU zu hassen“, fasste er aus seiner Sicht die Problematik zusammen. Stattdessen müsse vieles vereinfacht werden, damit es keine Last für Unternehmen ist. Die Omnibus-Verordnung, mit der die EU-Kommission eine Vereinfachung der CSRD, CSDD und EU-Taxonomie vorgeschlagen hat, sei hier ein Anfang. Es müssten aber noch weitere Vereinfachungen kommen.

Was ist die Omnibus-Verordnung?

Mit der Omnibus-Verordnung sollen etwa 80 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen von den Nachhaltigkeitsberichten ausgenommen werden. Weiter will die EU die zu berichtenden Datenpunkte reduzieren. Die Berichtspflicht soll erst zwei Jahre später gelten: Ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027, statt ab 2026.

Laut Elisabeth Werner, stellvertretende Generalsekretärin der EU-Kommission, will die EU damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft wiederbeleben. Indem die Verwaltung vereinfacht wird und die Kosten dafür zu reduziert.

EU: CSRD vereinfachen und Ziele behalten

Werner gab zu, dass bei der CSRD und den Richtlinien für die Lieferketten Vereinfachungen nötig sind. „Ich schäme mich aber auch nicht, zu sagen, dass wir Gesetze anpassen, wenn sich zwischenzeitlich die Welt radikal verändert hat“, stellte Werner klar. Generell gebe es viele Überlegungen, wie Gesetze künftig im Voraus besser gestaltet werden können.

Die Anpassungen durch die Omnibus-Verordnung sollen die Ziele im Umweltschutz und bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen aber nicht verwässern: „Wir wollen vereinfachen, aber nicht deregulieren. Wir wollen an den Zielen festhalten“, sagte Werner.

Was bringen CSRD und CSDDD tatsächlich?

Sandra Parthie, Leiterin des Brüssel-Büros vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) stellte derweil klar, dass die bisherigen EU-Richtlinien die Arbeitsbedingungen und den Umweltschutz nicht verbessert haben. Das habe eine Studie des IW zu Wahrnehmung und Auswirkungen der CSRD gezeigt. „Der Effekt vor Ort ist, dass sich die Unternehmen aus den Ländern zurückziehen, ohne dass sich vor Ort etwas verbessert“, sagte Parthie. Das sei vor allem in Ländern mit schwacher Regierung der Fall. Dort gingen die Investitionen und Importe aus der EU um bis zu 26 Prozent zurück. „Dadurch verbessern sich aber Umwelt oder Arbeitsbedingungen nicht.“

Bei der Studie haben die befragten Unternehmen angegeben, dass es ihnen etwa helfen würde, wenn die EU „Positiv- und Negativ-Listen“ für die Lieferketten erstelle: Regionen und Unternehmen sollen von der EU eingeordnet werden, ob sie für Lieferkettennachweise problematisch oder nicht sind. Dann müsse das nicht jedes Unternehmen selbst tun.

CSRD in der Praxis: So lief es bei BMW

Rainer Schmidbauer, Leiter Abschlüsse und Innerjährige Berichterstattung bei BMW, ist dort für den Lagebericht und die Nachhaltigkeitsberichte zuständig. Für BMW sei bei der CSRD vor allem die Unklarheit über die Anforderungen sowie die zu schnell geforderte Umsetzung ein großes Problem. BMW habe sich bereits auf die Berichtspflichten vorbereiten müssen, während diese noch nicht beschlossen worden waren – die jetzt, obwohl beschlossen, wieder geändert werden.

Nach wie vor fehlen laut Schmidbauer zudem wichtige Definitionen, etwa bezüglich Angaben zum Gender Pay Gap in den Unternehmen. „Ist damit nur das Grundgehalt gemeint? Oder werden auch Firmenwagen, freiwillige Sozialversicherungsbeiträge etc. berücksichtigt?“ fragte er.

Schmidbauer begrüßt die Omnibus-Verordnung, fordert aber weitere Vereinfachungen: Die Datenpunkte sollen weiter reduziert und zwischen den verschiedenen Gesetzen einheitlich definiert werden – etwa bei den CO₂-Kennzahlen. Derzeit müsse BMW wegen der CSRD, der CSDDD und der Batterieverordnung den CO₂-Ausstoß auf drei verschiedene Arten ermitteln. „Wir brauchen klare Regeln mit klaren Definitionen statt Unklarheiten und Interpretationsspielraum“ forderte er. Zudem müssten diese Regeln dann auch Rechtssicherheit schaffen. „Es darf nicht passieren, dass wir uns wieder auf etwas vorbereiten, das dann gar nicht da ist.“

Omnibus-Verordnung: Was soll der Mittelstand jetzt machen?

Die Omnibus-Verordnung ist bislang nur ein Vorschlag der EU-Kommission. Das Parlament und der Europäische Rat müssen noch zustimmen. Laut Axel Voss von der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament wird im Parlament noch nicht inhaltlich darüber diskutiert. Jedoch könne in den kommenden Wochen darüber abgestimmt werden, ob die Berichtspflicht wie vorgeschlagen zwei Jahre später starten soll.

Werner von der EU-Kommission empfiehlt dem Mittelstand indes, mit den Nachhaltigkeitsberichten abzuwarten. Inhaltlich werde es Diskussionen geben. „Ob der Vorschlag dann genau so umgesetzt wird, wird sich zeigen“, sagte sie. Die Kommission wolle zudem weitere Aspekte vereinfachen. Dazu rief sie den Mittelstand auf, ihnen zu sagen „wo der Schuh drückt.“

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