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Wie wirken sich Compliance-Verstöße auf eine Patentanmeldung aus?
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Wie wirken sich Compliance-Verstöße auf eine Patentanmeldung aus?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp.
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Wer sich mit einem Compliance-Verfahren bemühen muss, kann mitunter Probleme bei seinen Patenten bekommen. Worauf man achten muss, erklärt Dr. Bertram Rapp.

„Können sich Vorwürfe beziehungsweise Verfahren wegen angeblicher Compliance-Verstöße negativ auf Patentanmeldungen auswirken?“

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Rechtsverstöße und Verstöße gegen die Compliance-Regeln durch ein Unternehmen, welches Inhaber von Patenten oder Patentanmeldungen ist, können sich in der Regel nur dann negativ auf diese Schutzrechte auswirken, wenn ein unmittelbarer Sachzusammenhang zwischen dem Rechtsverstoß und dem Schutzrecht besteht.

Liegt also beispielsweise ein Compliance-Verstoß im Zusammenhang mit Bestechung zur Erlangung eines Auftrags vor, so wirkt sich ein derartiges Verfahren und die daraus resultierende Strafe in der Regel nicht auf anhängige Patentanmeldungen oder Patente aus, und zwar auch dann nicht, wenn diese Schutzrechte im Rahmen des Auftrags zur Anwendung gelangen.

Vorsicht im US-Patenverfahren

Falls allerdings im Anmeldeverfahren, insbesondere im Anmeldeverfahren von US-Patenten, gegenüber dem Patentamt falsche Angaben gemacht werden, so kann dies zu einer Aberkennung des Patents selbst dann führen, wenn das Patent sich ansonsten als rechtsbeständig erweisen würde. Derartige falsche Angaben können bereits darin bestehen, dass man dem US-Patent- und Markenamt im Rahmen des Anmeldeverfahrens relevanten Stand der Technik nicht mitteilt. Besonders in US-Patentverfahren sollte daher sehr genau auf vollständige und wahre Angaben gegenüber dem Patentamt geachtet werden.

Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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