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„Können sich Vorwürfe beziehungsweise Verfahren wegen angeblicher Compliance-Verstöße negativ auf Patentanmeldungen auswirken?“
Rechtsverstöße und Verstöße gegen die Compliance-Regeln durch ein Unternehmen, welches Inhaber von Patenten oder Patentanmeldungen ist, können sich in der Regel nur dann negativ auf diese Schutzrechte auswirken, wenn ein unmittelbarer Sachzusammenhang zwischen dem Rechtsverstoß und dem Schutzrecht besteht.
Liegt also beispielsweise ein Compliance-Verstoß im Zusammenhang mit Bestechung zur Erlangung eines Auftrags vor, so wirkt sich ein derartiges Verfahren und die daraus resultierende Strafe in der Regel nicht auf anhängige Patentanmeldungen oder Patente aus, und zwar auch dann nicht, wenn diese Schutzrechte im Rahmen des Auftrags zur Anwendung gelangen.
Falls allerdings im Anmeldeverfahren, insbesondere im Anmeldeverfahren von US-Patenten, gegenüber dem Patentamt falsche Angaben gemacht werden, so kann dies zu einer Aberkennung des Patents selbst dann führen, wenn das Patent sich ansonsten als rechtsbeständig erweisen würde. Derartige falsche Angaben können bereits darin bestehen, dass man dem US-Patent- und Markenamt im Rahmen des Anmeldeverfahrens relevanten Stand der Technik nicht mitteilt. Besonders in US-Patentverfahren sollte daher sehr genau auf vollständige und wahre Angaben gegenüber dem Patentamt geachtet werden.
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