Tim Andreas Bauer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH). Foto: TAB Steuerberatung Wirtschaftsprüfung GmbH
Sie möchten ein Unternehmen erwerben und hierbei die steuerlichen Risiken vorher identifizieren – und die steuerlichen Chancen nutzen? B4B-Experte Tim Andreas Bauer zeigt die wichtigsten Risiken und Chancen auf.
„Sie geben an, die steuerlichen Risiken bei möglichen Übernahmekandidaten zu prüfen. Was kann man generell unter diesem Begriff verstehen?“
Tim Andreas Bauer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) antwortet:
Vor dem Erwerb eines Unternehmens werden oftmals sog. Due Diligence (DD) Untersuchungen vorgenommen, um das Zielunternehmen sorgfältig zu analysieren. Hierbei wird üblicherweise auch eine Tax DD durchgeführt, um bestehende Steuerrisiken aufzudecken und zu bewerten. Identifizierte Steuerrisiken könnten zu einer vom Zielunternehmen noch nicht erfassten Steuerverpflichtung führen.
Die im Einzelfall individuell zu bestimmenden Risiken sind abhängig vom Zielunternehmen. Unterschiede ergeben sich etwa in der Rechtsform des Unternehmens (Kapitalgesellschaft versus Personengesellschaft), der Unternehmensgröße (mittelständisches Unternehmen versus Konzern) und der Geschäftstätigkeit (national versus international tätige Unternehmen). Die steuerlichen Risiken lassen sich allgemein wie folgt kategorisieren (vgl. im Detail WP-Handbuch Bewertung u. Transaktionsberatung, H180ff.):
Risiken
- Verdeckte Gewinnausschüttungen: Beim Erwerb einer Kapitalgesellschaft (GmbH/AG) ist zu überprüfen, ob zwischen dem Zielunternehmen und dem Gesellschafter verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Solche liegen vor, wenn dem Gesellschafter (oder nahestehenden Personen) ein Vorteil zukommt, die einem Drittvergleich nicht standhalten; d.h. Leistung und Gegenleistung in keinem angemessenen Verhältnis stehen. Verdeckte Gewinnausschüttungen führen grds. zu Mehrsteuern beim Zielunternehmen.
- Ertragsteuerliche Organschaft: Sofern das Zielunternehmen als Organgesellschaft in einer ertragsteuerlichen Organschaft eingebunden war, sind folgende Themen zu überprüfen: Regelungen des Gewinnabführungsvertrag, steuerliche Anerkennung der Organschaft, Haftung aus der Organschaft, Auflösung der Organschaft.
- Beteiligungen des Zielunternehmens an Kapitalgesellschaften: Sofern das Zielunternehmen (KapG) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hält, ist zu überprüfen, ob Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen oder Darlehen gegenüber den Beteiligungsunternehmen vorgenommen wurden und die Teilwertabschreibungen zukünftig zu einer Besteuerung führen könnten. Zudem ist zu überprüfen, ob die Anwendung der begünstigten Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und Dividenden zutreffend erfolgt ist (§ 8b KStG).
- Risiken, wenn das Zielunternehmen eine Personengesellschaft ist, sind: Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn, sofern der Veräußerer keine natürliche Person ist (§ 7 S. 2 GewStG), Gewerbesteueranrechnung bei unterjährigem Gesellschafterwechsel, Identifizierung privater Aufwendungen.
- Internationales Steuerrecht: Sofern das Unternehmen einen Standort im Ausland unterhält bzw. in einen international tätigen Konzern eingebunden ist, sind u.a. folgende Themen zu prüfen: Angemessenheit der Verrechnungspreise, etwaige Risiken aus der Hinzurechnungsbesteuerung wegen der Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer, steuerliche Risiken aus der Betriebsstättenbesteuerung. Ein generelles Risiko stellt die zutreffende Abführung der Abzugsteuer gem. § 50a EStG für bestimmte Zahlungen an beschränkt Steuerpflichtige dar.
- Umstrukturierungen in der Vergangenheit: Sofern es beim Zielunternehmen in der Vergangenheit zu Umstrukturierungen (Verschmelzung, Spaltung, usw.) gekommen ist, ist zu überprüfen, ob hieraus steuerliche Risiken resultieren.
- Umsatzsteuer: Im Bereich der Umsatzsteuer werden im Rahmen einer Tax DD typischerweise Risiken aus grenzüberschreitenden Lieferungen bzw. Leistungen und den Vorsteuerabzugsvoraussetzungen überprüft.
- Grunderwerbsteuer: Sofern das Zielunternehmen Grundstücke hält, kann es durch den Erwerb zu Grunderwerbsteuerbelastungen kommen.
Chancen
Wo Risiken sind, sind auch Chancen: Die im Rahmen der Tax DD erlangten Kenntnisse des Zielunternehmens können auch dazu genutzt werden, die Transaktion für den Erwerber steueroptimal zu gestalten.
- Nutzung vorhandener Verluste des Zielunternehmens (Kapitalgesellschaft): Werden mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft erworben, gehen vorhandene Verluste grds. unter, d.h. sind grds. nicht nutzbar nach dem Erwerb (§ 8c KStG). Hiervon gibt es jedoch Ausnahmeregelungen (Konzernklausel, Stille-Reserven-Klausel, Sanierungsprivileg, fortführungsgebundener Verlustvortrag) welche dazu führen, dass nach dem Erwerb die Verluste genutzt werden können. Im Rahmen der Tax DD sollte daher ermittelt werden, inwieweit der Erwerber vorhandene Verluste nutzen kann.
- Abschreibung des Kaufpreises für den Unternehmenserwerb: Bei einem Share Deal (Kauf von GmbH-Anteilen) unterliegen die Anschaffungskosten keiner planmäßigen Abschreibung. Bei einem Asset Deal bzw. einem Erwerb einer Personengesellschaft (gilt steuerlich als Asset Deal) wird der Kaufpreis über die Nutzungsdauer der erworbenen Vermögensgegenstände planmäßig abgeschrieben. Hier ist also eine sorgfältige Allokation des Kaupreises auf die einzelnen Vermögensgegenstände vorzunehmen.
- Steuerliche Optimierung der Finanzierung: Beim Erwerb einer Personengesellschaft mindern die Finanzierungszinsen den steuerlichen Gewinn. Beim Erwerb einer GmbH ist die Akquisitionsstruktur entscheidend: Bei einem Erwerb durch eine natürliche Person sind die Finanzierungszinsen nicht bzw. nur zu 60 % abziehbar und Ausschüttungen an den Gesellschafter zur etwaigen Finanzierungstilgung unterliegen einer recht hohen Besteuerung. Zur Verbesserung der Finanzierungssituation bietet sich daher der Erwerb mit einer Holding-GmbH an. Dies könnte noch verfeinert werden mit einer ertragsteuerlichen Organschaft des Zielunternehmens mit der Holding-GmbH – oder einer Verschmelzung der Holding-GmbH auf das Zielunternehmen (Debt Push Down). Ergebnisse wären die volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Finanzierungszinsen und verbesserte Liquidität zur Finanzierungstilgung durch Entfall der Ausschüttungsbesteuerung.
Fazit
Vor dem Erwerb eines Unternehmens, sollte zur Risikoidentifizierung und -bewertung eine Tax DD durchgeführt werden. Der Prüfungsumfang richtet sich nach der Beschaffenheit des Zielunternehmens sowie den individuellen Anforderungen des Erwerbers. Identifizierte steuerliche Risiken finden Niederschlag in den Kaufpreisverhandlungen sowie in Steuerklauseln im Unternehmenskaufvertrag. Zudem werden in einer Tax DD auch Gestaltungen zur Steueroptimierung aufgezeigt.
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