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„Wenn bei der Anmeldung eines Geschmacksmusterschutzes ein Fehler passiert (z.B. ein Zahlendreher bei der RAL-Farbe) - kann man diesen Irrtum korrigieren oder muss man den kompletten Prozess neu durchlaufen?“
Grundsätzlich sind Berichtigungen des Gegenstands einer Geschmacksmusteranmeldung (= Designanmeldung) nur möglich, wenn offensichtliche Fehler korrigiert werden, z.B. Schreibfehler oder sprachliche Fehler, welche als solche erkennbar sind. Änderungen am Schutzgegenstand des Designs sind grundsätzlich nicht zulässig. Hierzu zählt auch die Farbangabe. Eine Änderung des RAL-Farbcodes ist somit nicht möglich. Eventuell denkbar wäre eine gänzliche Streichung der Farbangabe.
Es ist somit wichtig, bei der Anmeldung des Designs sehr sorgfältig sämtliche Angaben zu prüfen und auch nur absolut notwendige Angaben zu machen. Die Angabe eines RAL-Farbcodes ist häufig unnötig und beschränkt den Schutz des Designs, ohne selbst nennenswert zum Schutz beizutragen. Nur in Ausnahmefällen, in denen es gerade auf die besondere Farbstellung ankommt, sollte ein Farbcode angegeben werden. Das gleiche gilt für die Beschreibung des Musters, welche den Schutzgegenstand eher beschränkt als erweitert. Hier gilt der Grundsatz, dass Weniger oft Mehr bedeutet. Wichtig ist eine genaue Darstellung des Schutzgegenstands aus möglichst vielen Perspektiven in möglichst störungsfreier Wiedergabe, sei es durch Zeichnungen, Fotografien, Computer-Renderings oder KI-erzeugten Darstellungen.
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