Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
„Sind Preise für die Nutzung eines Patents irgendwie geregelt oder ist das reine Verhandlungssache mit dem Rechteinhaber?“
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Nutzung eines in Kraft stehenden Patents (oder eines anderen gewerblichen Schutzrechts wie einer Marke, eines Geschmacksmusters oder Designs oder eines Gebrauchsmusters) erkauft werden kann. Grundsätzlich stehen dem Inhaber eines Patents Ansprüche auf Unterlassung (für die Zukunft) und Schadensersatz (für die Vergangenheit) zu. Der Patentinhaber kann somit verlangen, dass niemand sein Patent benutzt, auch wenn dieser bereit ist dafür zu bezahlen. Es steht dem Patentinhaber vollkommen frei, ob er Lizenzen an Dritte erteilen möchte und, falls ja, zu welchen Bedingungen. Für den Fall, dass grundsätzlich die Bereitschaft zur Erteilung einer Lizenz besteht, ist die Höhe der zu zahlenden Lizenzgebühr reine Verhandlungssache, wobei selbstverständlich die Branche und die erzielbaren Margen sowie bereits abgeschlossene Lizenzverträge die Verhandlungen beeinflussen.
Als grobe Faustregel gilt, dass eine Patentlizenz zwischen 1 Prozent und 5 Prozent des mit dem Produkt erzielten Umsatzes kostet. Beispielsweise im Mobilfunkbereich werden diese typischen Lizenzsätze jedoch weit unterschritten, da in einem einzigen Produkt tausende von Patenten verwirklicht werden. In anderen Bereichen, z.B. im Bereich der Mode, können diese Beträge jedoch auch deutlich überschritten werden. Am Ende ist es reine Verhandlungssache. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen lässt sich eine Patentlizenz erzwingen, nämlich dann, wenn es sich um ein sogenanntes standardessenzielles Patent handelt, ohne dessen Benutzung ein Gerät oder ein Verfahren nicht entsprechenden einem Industriestandard gebaut werden kann. Dies hat fast ausschließlich Bedeutung im Bereich der Telekommunikation. In diesen Fällen ist der Patentinhaber verpflichtet, einem Lizenzsuchenden eine Lizenz zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen zu erteilen.
Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.