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Ist es sinnhaft den Umgang mit Patenten in Compliance-Regeln zu integrieren?
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Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Ist es sinnhaft den Umgang mit Patenten in Compliance-Regeln zu integrieren?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp.
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Unter Compliance versteht man in der Betriebswirtschaftslehre die Regelkonformität von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Inwiefern dies mit Patent- und Schutzrechten zusammenhängt, erklärt Dr. Bertram Rapp.

„Geschäftspartner aus Nordamerika legen uns ans Herz, unseren Umgang mit Patenten und Schutzrechten in unsere Compliance-Regeln zu integrieren. Ist das überhaupt nötig? Wenn ja: Gibt es dafür Regeln?“ 

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet: 

Unter Compliance versteht man in der Betriebswirtschaftslehre die Regelkonformität von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Eine Untergruppe dieser Compliance, welche alle Rechtsgebiete umfasst, ist die Intellectual Property Compliance, also die Einhaltung von Gesetzen und Regeln bezüglich der Rechte des geistigen Eigentums. Hierzu gehören Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken sowie Urheberrechte und Software, jedoch auch Betriebsgeheimnisse. Die Beachtung der Gesetze des geistigen Eigentums beginnt bereits bei der Entwicklung eigener Produkte. Es ist darauf zu achten, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. 

Ist die Einführung der Prozesse in Compliance-Regeln hilfreich? 

Die Einführung entsprechender Prozesse in unternehmensinterne Compliance-Regeln ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch hilfreich, um die Mitarbeiter auf die im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums stehende Problematik aufmerksam zu machen. Außerdem zeigt das Unternehmen mit entsprechenden Compliance-Regeln auch den Mitbewerbern und Kunden, dass es die geistigen Eigentumsrechte Dritter respektiert.

Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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