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B4B-Leser fragt:
Wir haben eine Managementversicherung (D&O). Wie sind bei einer Unternehmenssanierung die Verantwortlichkeiten und Haftungen geregelt, wenn die alte Geschäftsführung weiter beteiligt ist?
Sanierungsexperte Thomas Planer von Planer & Kollegen antwortet:
Die sogenannte D&O-Versicherung stammt ursprünglich aus den USA. Die Abkürzung steht für „Director´s and Officer´s Liability Insurance“, ist also eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitarbeiter in leitenden Positionen. Dazu gehören beispielsweise Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Sollte jemand gegen sie Haftungsansprüche geltend machen, übernimmt die D&O-Versicherung den Schadenersatz. Allerdings nur dann, wenn es sich um eine fahrlässige Pflichtverletzung handelt. Straftaten sind also nicht abgedeckt.
D&O Versicherung und Unternehmenssanierung
Kommt es zu einer Unternehmenssanierung, gilt die D&O-Versicherung im gleichen Maße fort und versichert das gleiche Risiko. Somit sind die Aufgaben der Geschäftsleitung während einer Sanierung mitversichert und, wenn nicht explizit ausgeschlossen, auch bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung.
Mögliche Anpassung der Versicherung prüfen
Sofern sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten während einer Sanierung ändern, müsste gegebenenfalls die Versicherung angepasst werden. Hier kann die Versicherung aber eine Änderung ablehnen, wenn sich das Risiko für die Versicherung erhöht.
Sie haben Rückfragen an Sanierungsexperten Thomas Planer oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt auf.