Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
„Wir möchten für die Zukunft unseres landwirtschaftlichen Betriebs vorsorgen und einen Teil schon in zwei gemeinsame GmbHs mit den Söhnen einbringen. Müssen wir dabei auch die (noch nicht vorhandenen) Eheverträge der beiden berücksichtigen? Darf man das überhaupt oder ist das sittenwidrig?“
Unsere Experten für Existenzgründung, Rechtsanwalt Sascha Leyendecker sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Alexander Besser von HBPlusJuS antworten:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet den Vorteil, die persönliche Haftung abzulegen. In der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft haftet der Landwirt mit seinem ganzen Privatvermögen. Bei der GmbH dagegen haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen. Hier wird im Falle einer Insolvenz zwar meistens auch die betriebliche Existenz vernichtet, nicht jedoch die persönliche des Landwirts und seiner Familie.
Ein Betrieb oder Teilbetrieb kann steuerneutral in eine GmbH eingebracht werden. Hierbei spricht man auch von der Übertragung zu Buchwerten, das heißt stille Reserven zum Beispiel aus landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden müssten nicht aufgedeckt werden. Jedoch löst die Einbringung von Grund und Boden in eine GmbH regelmäßig Grunderwerbsteuer aus. Eine Übertragung von GmbH-Anteilen an Kinder ohne Schenkungssteuer ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Gesellschaftsverträge fordern oft Eheverträge
Bei einer GmbH kommt dem Gesellschaftsvertrag (Satzung) eine entscheidende Bedeutung zu, stellt er doch den rechtlichen Rahmen für die Gesellschaft und Ihre Gesellschafter. Ein Ehevertrag hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Inhalt des Gesellschaftsvertrags. Jedoch sehen Gesellschaftsverträge oftmals vor, dass ein Ehevertrag mit bestimmten Güterstandsklauseln zu schließen ist. Eine Sittenwidrigkeit ist hierin nicht zu sehen, denn dadurch sollen lediglich Vorkehrungen getroffen werden, um negative Auswirkungen auf die finanziellen Verhältnisse der GmbH beziehungsweise Einfluss von Außenstehenden auf die Geschicke der GmbH fernzuhalten.
Das gilt, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde
Schließen Ehegatten keinen Ehevertrag, gilt für sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei ist der Zugewinn, der während der Zeit der Ehe erzielt wird im Falle eine Trennung/Scheidung auszugleichen. Dies gilt auch für Betriebsvermögen, also einen GmbH-Anteil. Für den Zugewinnausgleichsanspruch geltend machenden Ehepartner besteht die Möglichkeit, den Geschäftsanteil an der GmbH pfänden zu lassen. Folglich wäre der „unliebsame“ Ehegatte nunmehr an der Gesellschaft mitbeteiligt und könnte mitbestimmen. Dies ist oftmals von den Mitgesellschaftern nicht gewollt. Um Risiken aus der Ehe von der GmbH abzuhalten, sind daher Vorkehrungen durch einen Ehevertrag und im Gesellschaftsvertrag möglich, zum Beispiel:
Sie haben Rückfragen an Sascha Leyendecker und Alexander Besser, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt gerne direkt Kontakt auf.