Rechtsanwalt Sascha Leyendecker (l.) und Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Alexander Besser. Foto: HBplusJuS
Besonders für die erfolgreiche Finanzierung eines Start-ups ist ein ausgefeilter Businessplan unerlässlich. Welche Punkte dürfen auf keinen Fall fehlen?
„Mit der Idee für unser Start-up sind wir inzwischen in die Gründungsphase eingestiegen. Hierfür benötigen wir einen Businessplan. Welche Punkte dürfen darin auf keinen Fall fehlen?“
Unsere Experten für Existenzgründung, Rechtsanwalt Sascha Leyendecker sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Alexander Besser von HBPlusJuS antworten:
Der Businessplan definiert Strategien, Ziele und Prozesse eines Unternehmens. Er sollte zumindest folgende acht Elemente enthalten:
- Eine detaillierte Beschreibung des Unternehmens, seiner Geschichte beziehungsweise Anlass seiner Gründung, seiner Produkte oder Dienstleistungen, seiner Ziele und seiner Wettbewerbssituation.
- Eine Analyse des Marktes und der Zielgruppe des Unternehmens, einschließlich der Größe, Wachstumsaussichten und der wichtigsten Wettbewerber.
- Eine Beschreibung der Marketingstrategie, die das Unternehmen verwenden wird, um seine Waren und Dienstleistungen zu verkaufen und seine Marke zu verbreiten.
- Ein Finanzplan mit Angaben zu Umsatz, Kosten, Gewinn und Cashflow.
- Eine Beschreibung der Management- und Organisationsstruktur des Unternehmens nebst Verantwortlichkeiten der Schlüsselpersonen.
- Eine Angabe der Finanzierungsbedürfnisse des Unternehmens, einschließlich der Höhe der benötigten Investitionen und der geplanten Nutzung der Mittel.
- Eine möglichst kompakte Zusammenfassung des gesamten Businessplans, die die wichtigsten Kennziffern des Unternehmens, seiner Produkte oder Dienstleistungen und seiner Finanzierungsbedürfnisse zusammenfasst.
- Unterstützende Dokumente, wie Marktforschungsergebnisse, Finanzanalysen, Lebensläufe von Schlüsselpersonen und andere Unterlagen, die die Glaubwürdigkeit des Geschäftsmodells unterstützen.
In der Gründungsphase stellen sich vor allem Fragen nach der geeigneten Rechtsform, den Beteiligungsquoten, nach dem Gesellschaftsvertrag, Stimmrechtsverteilung, Vertretung der Gesellschaft, Gewinnverteilung, Haftung und Kapitalaufbringung, operativ nach Marken, Patenten, und sonstigen geistigen Schutzrechten, ggf. auch nach allgemeinen Geschäftsbedingungen und rechtlichen Beschränkungen des Geschäftsmodells.
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