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Spezi-Feldzug von Paulaner – wie könnte es weitergehen?
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Spezi-Feldzug von Paulaner – wie könnte es weitergehen?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Nach den jüngsten Urteilen des Landgerichts München I gegen Karlsberg und Berentzen zeigt sich: Paulaner setzt seine Markenrechte am „Spezi“ konsequent durch. Patentanwalt Dr. Rapp ordnet die Entscheidungen rechtlich ein und erklärt, warum die Urteile noch nicht das letzte Wort sein dürften.

„Drei Prozesse, drei Erfolge für Paulaner: Die Brauerei Paulaner zieht für seine Spezi-Marke immer wieder vor Gericht. Wie könnte es weitergehen?"

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Nachdem sich die Paulaner Brauerei in München in einem viel beachteten Rechtsstreit gegen Riegele das weitere Nutzungsrecht an der Bezeichnung „Spezi“ für Cola-Mix Getränke gesichert hatte, geht sie nun aggressiv gegen Hersteller von Cola-Mix Getränken vor,deren Produktaufmachung auch nur eine entfernte Ähnlichkeit mit der von Paulaner hat.

In einem ersten vom Landgericht München I entschiedenen Verfahren unterlag Karlsberg der Firma Paulaner mit seiner Brauerlimo.

Das Landgericht folgte der Auffassung von Paulaner, wonach hier eine Verletzung der eingetragenen Farbmarke (Wellendesign in den Farben Gelb, Orange, Rot, Pink und Lila) vorliegt.

In einem zweiten Fall verbot das gleiche Gericht der Firma Berentzen den Vertrieb des Cola-Mix-Getränks „Mio Mio“ wohl mit gleichen und evtl. auch mit wettbewerbsrechtlichen Überlegungen.

Das Landgericht vertrat in beiden Fällen die Auffassung, die Farbgestaltung der jeweiligen Etiketten sei so ähnlich, dass Verwechslungen im Verkehr nicht ausgeschlossen werden könnten.

Die Entscheidungen des Landgerichts München I sorgen nicht nur in Brauerkreisen, sondern auch in der Fachwelt für Verwunderung. In keinem der Fälle wurde die Farbmarke von Paulaner identisch oder auch nur ähnlich übernommen, sondern es wurden allenfalls ähnliche Farben benutzt, und zwar solche, wie sie für ein Cola-Mix Getränk üblich sind, nämlich Braun- und Orangetöne. Darüber hinaus unterscheiden sich die Produkte in den gewählten Wortmarken, nämlich „Karlsberg Brauerlimo“ einerseits und „Mio Mio“ andererseits stark von der Bezeichnung „Paulaner Spezi“.

Es ist wichtig zu betonen, dass beide Urteile nach Kenntnis des Unterzeichnenden noch nicht rechtskräftig sind. Möglicherweise kommt das Oberlandesgericht, falls Berufungen eingelegt werden, zu einem anderen Ergebnis. Bis dahin hat Paulaner jedoch Rückenwind und wird gegen alle Hersteller vorgehen, die irgendwelche Farbetiketten in den Grundtönen Braun, Orange und Violett verwenden.

Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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