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„Welche Patentrechte müssen wir berücksichtigen, wenn wir in die Freihandelszone Mercosur aufbrechen? Genügt da das Land, von dem aus wir den Vertrieb einrichten, oder müssen wir alle Länder berücksichtigen?"
Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:
Eine Freihandelszone wie MERCOSUR ist ein Zusammenschluss von Staaten, welche untereinander keine Zölle oder andere Handelsbeschränkungen erheben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in einzelnen Staaten der Freihandelszone gültige, nationale Patente nicht mehr zu beachten wären, wenn ein Produkt in einem patentfreien Land der Freihandelszone in den Verkehr gebracht und anschließend in einem anderen Staat der Freihandelszone, in welchem ein Patent existiert, verbraucht wird.
Somit sind bei einem Vertrieb von Produkten in den MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay alle dort geltenden gewerblichen Schutzrechte, also Patente, Designs und Marken, zu beachten. Beabsichtigt man, ein Produkt in all diesen Staaten zu vermarkten, müssen – unabhängig von dem Ort der Einfuhr in den MERCOSUR-Raum – Patent-, Muster- und Markenrecherchen in allen genannten Staaten durchgeführt werden, um die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten zu vermeiden.
Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.