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„Wenn wir in eine Wohnanlage Smart Meter installieren lassen: Was müssen wir da in Sachen DSGVO beachten? Oder können wir das komplett an den Dienstleister auslagern?“
Smart Meter, so viel vorweg, sind eine der Paradedisziplinen bei der Umsetzung der DSGVO. In wenigen anderen Bereichen sind Daten- und Verbraucherschutz schon so eng miteinander verknüpft – und das, obwohl sich die Technik und ihr Einsatz in einer Anfangsphase mit stark eingeschränktem Gebiet befinden.
Grundsätzlich werden Smart Meter als intelligenter Ersatz für die Übertragung von Verbrauchsdaten an die Lieferanten betrachtet: Zum Zählerablesen kommt niemand mehr ins Haus, die Daten werden mit Telekommunikation übertragen. Dass auf Grund des Meterings aber auch noch weitere Daten zu den Menschen gewonnen werden können, die den Verbrauch verursachen – das hat schon früh die Datenschützer auf den Plan gerufen und zum Handeln veranlasst. Welche Daten mit diesen Geräten erhoben werden dürfen, richtet sich nach den Regelungen in Art. 6 und Art. 7 der DSGVO. Ihnen zufolge dürfen grundsätzlich nur diejenigen Daten erhoben werden, die zur Erstellung der jeweiligen Abrechnung erforderlich sind – und es braucht die Einwilligung der Betroffenen.
Ein Spannungsfeld der Interessen ergibt sich aus der deutlich häufigeren Erhebung von Verbrauchsdaten, die allen, die Zugang dazu haben, Einblick nahezu in Echtzeit gewähren. Das ist dann von Vorteil, wo sich schnell Erkenntnisse gewinnen lassen, wie der Verbrauch optimiert werden kann – durchaus im Interesse sowohl von Kostenkontrolle wie auch Umweltschutz. Auf der anderen Seite liefern solche Daten auch Grundlagen dafür, sich ein Bild über Lebensgewohnheiten zu machen.
Die strengen Regelungen spiegeln sich sowohl in der technischen Steuerung und Dokumentation des Smart Metering wider als auch in klaren Regeln für die Compliance. Hierfür gibt es spezialisierte Anbieter für Schulungen genauso wie für die Prüfung.
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