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Acquisition: „Worauf muss ich beim Kauf eines Startups achten?“
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Dr. Heiko Frank von Kloepfel Finance

Acquisition: „Worauf muss ich beim Kauf eines Startups achten?“

Dr. Heiko Frank ist Partner bei der WTS Advisory AG.
Dr. Heiko Frank ist Partner bei der WTS Advisory AG. Foto: WTS

B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Worauf muss ich am meisten achten, wenn ich ein noch relativ junges Startup erwerben will?“. Die Antwort kennt unser Experte für Merger & Acquisitions, Dr. Heiko Frank, CEO der Kloepfel Finance GmbH.

Zwei kritische Fragestellungen sind der „kulturelle Fit“ des Startups mit dem kaufenden Unternehmen sowie die Bewertung beziehungsweise die Bestimmung des Kaufpreises.

Umfassende Prüfung des zu kaufenden Unternehmens

Startups agieren typischerweise ohne ausgeprägte hierarchische Strukturen und leben eine pragmatische, hemdsärmelige „just-do-it“-Kultur. Eine solche Kultur kann im Gegensatz zur Unternehmenskultur des kaufenden Unternehmens stehen, die sich unter Umständen über viele Jahre entwickelt und etabliert hat. Es ist meines Erachtens besonders wichtig im Rahmen der mit dem Unternehmenskauf einhergehenden Due Diligence, also der sorgfältigen und umfassenden Prüfung des zu kaufenden Unternehmens, auch die weichen Faktoren zu analysieren. Der kulturelle Fit kann unter anderem sehr gut durch intensive Gespräche mit dem Management und wichtigen MitarbeiterInnen des Startups geprüft werden.

Kompromiss: Die „earn-out-Vereinbarung“

Die zweite wichtige Fragestellung ist regelmäßig die Bewertung des Startups. Je nach Lebenszyklusphase des Startups kann man herkömmliche Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel die Multplikatoren-Bewertung, also die Anwendung eines Vielfachen des Umsatzes und/oder des operativen Ergebnisses, nicht verwenden. Die Discounted Cash Flow Methode, die Abzinsung zukünftig erwarteter Cash Flows, bietet sich da schon eher an, selbst wenn die Planung des Startups naturgemäß Unsicherheiten unterliegt. Ein Kompromiss ist dann häufig die Vereinbarung einer sogenannten „earn-out-Vereinbarung“, welche besagt, dass ein Teil des Kaufpreises erst in der Zukunft in Abhängigkeit der Erreichung vereinbarter operativer und/oder strategischer Ziele des Startups an die Veräußerer gezahlt wird.

Sie haben Rückfragen an M&A-Experten Dr. Heiko Frank, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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