Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
„Wer trägt die Verantwortung für eine Schutzrechtsverletzung? Das Unternehmen, in dem sie begangen wurde, oder der dortige Mitarbeiter, der nach Angaben des Unternehmens auf eigene Faust gehandelt hat?“
Die Frage nach der Verantwortung für eine Schutzrechtsverletzung ist wohl dahingehend auszulegen, wer für eine Schutzrechtsverletzung in Haftung genommen werden kann, von wem der Inhaber des Schutzrechts also die ihm zustehenden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung etc. geltend machen kann. Hier handelt es sich immer um diejenige natürliche oder juristische Person, welche das Schutzrecht unerlaubt benutzt und damit verletzt hat. Falls diese Verletzungshandlung nach außen hin von einem Unternehmen erbracht wurde, ist dieses Unternehmen auch haftbar und trägt die Verantwortung für die Schutzrechtsverletzung. Der Inhaber des Schutzrechts kann und muss somit das Unternehmen, allenfalls noch dessen Geschäftsführer, wegen Verletzung des Schutzrechts in Anspruch nehmen. Ein unmittelbarer Zugriff auf Mitarbeiter des Unternehmens, welche nicht in geschäftsführender Position sind, besteht nicht, da im unterstellten Fall die Mitarbeiter hier nicht im eigenen Namen nach außen gehandelt haben. Ob und inwieweit ein Mitarbeiter seinem eigenen Arbeitgeber für Schutzrechtsverletzungen haftbar ist, richtet sich nach arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine solche Haftung dürfte jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Vorsatz oder Bösgläubigkeit, zu bejahen sein, da das Unternehmen selbst für die Freiheit seiner Produkte von Schutzrechten Dritter verantwortlich ist, also vor dem ersten Angebot eines neuen Produkts durch eine sogenannte Freedom-to-Operate-Recherche sicherstellen muss, dass mit dem Angebot keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.