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„Auf welchem Weg kann man überprüfen, ob andere (vor allem) die eigenen Rechte verletzt haben, ohne dass man einen konkreten Verdacht hat? Vermutlich ist das ja sehr aufwendig und damit teuer.“
Wie aufwendig und teuer die Überprüfung der potentiellen Verletzung eigener gewerblicher Schutzrechte ist, hängt vor allem von der Art des Schutzrechts ab. So ist im Zeitalter von Google und Co. die Überprüfung von Markenverletzungen relativ einfach, nämlich im Wege von Suchmaschinenrecherchen. Denn fast alle Produkte und Dienstleistungen werden auch über das Internet angeboten. Wird dort nach dem eigenen Markenbegriff gesucht, fallen Angebote fremder Produkte in der Regel schnell auf und können dann überprüft werden, ob sie aus dem eigenen Hause stammen und mit eigener Zustimmung in den Markt gelangt sind.
Eine weitere einfache Möglichkeit, potentielle Verletzungen eigener Marken zu ermitteln, bietet die Kollisionsüberwachung, bei der laufend Anmeldungen jüngerer verwechslungsfähiger Marken überwacht werden. Dies kann durch eigene Abfragen in den Markenregistern der unterschiedlichen Ämter durchgeführt werden, was jedoch zeitaufwendig und mühsam ist. Alternativ bieten Datenbankanbieter solche Überwachungen an, welche dann regelmäßig automatisiert erstellte umfangreiche Trefferlisten liefern, deren Auswertung wiederum zeitaufwendig selbst durchgeführt werden muss.
Weiter können Markenrechtsspezialisten wie Patentanwälte beauftragt werden, welche nicht nur die Recherche durchführen, sondern auch die ermittelten Treffer sichten und nur relevante Treffer zusammen mit einer rechtliche Bewertung mitteilen. Dies hat den Vorteil, dass die Trefferzahlen deutlich reduziert werden und auch „persönliche“ Vorlieben des Kunden berücksichtigt werden können. Der Kunde muss dann nur entscheiden, ob er gegen die mitgeteilten Marken vorgehen möchte. Denn Neueintragungen von Marken sind oft auch ein Indiz, dass sie bald im Verkehr benutzt werden sollen. Oft kann dann frühzeitig das Auftreten der neuen Marke im Markt verhindert werden oder, was auch für den Anmelder der jüngeren Marke hilfreich ist, Abgrenzungsvereinbarungen über eventuell erlaubte Benutzungen der jüngeren Marke getroffen werden. Denn oft überschneiden sich die Marken nicht in allen Produktbereichen, so dass sich über die konkreten Interessensgebiete Abgrenzungen erzielen lassen, um spätere langwierige und kostenträchtige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Bei technischen Schutzrechten wie Patenten und Gebrauchsmustern erfolgt die Überwachung in erster Linie durch eigene Marktbeobachtung wie die Überprüfung von Webseiten und Prospekten von Konkurrenten oder der Präsentation von neuen Produkten auf Messen. Aufwändig hierbei ist vor allem die für die üblicherweise patentrechtlich nicht versierten Mitarbeiter nötige, einfach handhabbare Bestimmung des Schutzbereichs der eigenen Schutzrechte, also wie diese richtig „gelesen“ werden müssen. Hierbei ist es oft hilfreich, die eigenen Mitarbeiter durch Patentspezialisten wie Patentanwälte zu schulen und mit Checklisten zum Schutzbereich der eigenen Schutzrechte zu unterstützen. Gerade Mitarbeiter im Vertrieb, der Montage und der Projektierung können dann leichter prüfen, ob potentielle Verletzungen von Mitbewerbern angeboten werden oder bei Messen und Kunden auftauchen. Eine abschließende Prüfung muss dann durch den Patentspezialisten erfolgen.
Auch ist es möglich, durch Patentüberwachungen die Entwicklungstätigkeit der Wettbewerber zu überwachen. Dies hilft einerseits, eigene Entwicklungen frühzeitig auf potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen und andererseits, um herauszufinden, ob eventuelle Wettbewerber eventuell eigene Schutzrechte verletzen. Dabei können von Patentspezialisten zielgerichtete Überwachungsprofile anhand von Patentklassifikation und Stichworten eingerichtet werden. Die Ergebnisse sind dann durch technisch und patentrechtlich beschlagene Fachleute zu überprüfen. Entsprechendes gilt auch für eingetragenen Designs, wobei hier die Marktbeobachtung Mittel der Wahl ist, insbesondere von Werbemitteln, Internetveröffentlichungen und Messen. Auch hier ist Voraussetzung, dass der Schutzbereich der eigenen Designs bekannt ist, wobei dies aufgrund der graphischen Definition in der Regel einfacher ist als bei Patenten und Gebrauchsmustern.
Eine weitere Möglichkeit, um die Einfuhr von Verletzungsprodukten aus dem Ausland zu ermitteln, ist die Zollbeschlagnahme. Hierfür hat der Zoll eine eigene Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz eingerichtet, die auf Basis deutscher oder europäischer Rechtsvorschriften in einem formalisierten und online verfügbaren Verfahren beauftragt wird, in den deutschlandweit durchgeführten Einfuhrkontrollen Produkte auf Verletzung von Schutzrechten zu prüfen und die Schutzrechtsinhaber zu informieren und ggf. die Produkte auch zu beschlagnahmen. Voraussetzung ist auch hier, dass dem Zoll mitgeteilt wird, welche Schutzrechte welche Produkte schützen und wie dies erkannt werden kann. Der Zoll führt dabei neben den Einfuhrkontrollen auch regelmäßig Kontrollen auf Messen durch. Im Ergebnis gibt es also durchaus gute und unterschiedlich aufwendige Möglichkeiten, die Verletzung eigener Schutzrechte im Markt zu prüfen beziehungsweise regelmäßig zu überwachen. Gerade bei Marken sind die Kosten und der Aufwand überschaubar, aber auch bei Patenten, Gebrauchsmustern und Designs lohnt sich der Aufwand.
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