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„In einem unserer Produkte soll ein Bauteil verbaut werden, auf das es russische Patente gibt. Durch die aktuellen EU-Sanktionen ist die Nutzung derzeit ausgesetzt. Ist es absehbar, dass diese Regelung aufgehoben wird – oder sollen wir uns nach einem anderen Bauteil umsehen?"
Die EU hat im Rahmen des 14. Sanktionspakets gegen Russland Regelungen erlassen, die den Umgang mit geistigem Eigentum betreffen. Danach werden neue Anmeldungen (z. B. Patent-, Marken- oder Design-Anmeldungen), die von russischen Staatsangehörigen oder Unternehmen bzw. Personen mit Wohnsitz in Russland in Deutschland oder der EU eingereicht werden, nicht akzeptiert und bereits anhängige Anmeldungen werden von den zuständigen Ämtern nicht weiter behandelt. In Deutschland oder der EU bestehende registrierte IP-Rechte russischer Inhaber werden dadurch nicht automatisch ungültig, sind aber aktuell auch nicht gegen Verletzer durchsetzbar.
Den Aussagen der EU-Kommission nach sind diese Sanktionen an bestimmte politische Bedingungen gebunden, insbesondere an den Rückzug russischer Truppen aus der Ukraine. Es ist also anzunehmen, dass vor Erfüllung dieser Bedingungen keine generelle Aufhebung der Sanktionen zu erwarten ist.
Die Wirkung russischer Patente ist von diesen Sanktionen nicht betroffen. Russische Patente sind nach wie vor in Russland gegen (potentielle) Verletzungen des russischen Patents durchsetzbar.
Solange das Produkt nicht nach Russland exportiert werden soll, was wiederum aufgrund anderer Sanktionspakete gegen Russland aktuell ohnehin nicht zulässig sein dürfte, gibt es also keine Probleme, wenn in dem Produkt Bauteile integriert sind, die einem russischen Patent unterliegen. Wenn es parallel zu dem russischen Patent auch Patente für Deutschland oder Europa gibt, die das Bauteil unter Schutz stellen und einem russischen Staatsangehörigen oder einer russischen Firma gehören, besteht zwar das Risiko einer Verletzung dieser Patente. Fraglich dürfte allerdings sein, ob der russische Inhaber des deutschen oder europäischen Patents sein Patent angesichts der Sanktionsbeschränkungen in Deutschland oder Europa überhaupt durchsetzen könnte.
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