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Im Wirtschaftsraum Bayerisch-Schwaben stehen zahlreiche mittelständische, meist familiengeführte Unternehmen vor der Herausforderung der Nachfolge. Dabei spielt die Frage des Unternehmenswerts eine zentrale Rolle – sei es für die Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei einer Übertragung innerhalb der Familie oder für einen möglichen Unternehmensverkauf. Doch Vorsicht: Der steuerliche Unternehmenswert, den das Finanzamt ermittelt, hat oft wenig mit dem tatsächlichen Marktwert des Unternehmens zu tun. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum der Steuerwert und der „echte“ Wert (Verkehrswert) eines Betriebs häufig auseinandergehen, welche Bewertungsmethoden dahinterstehen und welche Fallstricke mittelständische Unternehmer in Bayerisch-Schwaben kennen sollten.
Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer Nachfolge übertragen oder vererbt wird, verlangt der Staat eine Bewertung, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festzusetzen. Gesetzlich soll diese Bewertung den gemeinen Wert (Verkehrswert) des Betriebs treffen – also grob den Preis, den ein unabhängiger Dritter am Markt zahlen würde. In der Praxis weicht der steuerlich ermittelte Wert jedoch häufig vom tatsächlichen Marktwert ab. Der Grund: Für steuerliche Zwecke kommen stark standardisierte Verfahren zum Einsatz, die sich von marktorientierten Bewertungsmethoden unterscheiden.
Steuerlicher Unternehmenswert: In der Regel wird für die Steuer ein vereinfachtes Ertragswertverfahren angewendet. Dabei ermittelt man einen Durchschnitt der vergangenen Jahresergebnisse (gewöhnlich der letzten drei Jahre) und multipliziert diesen mit einem festen Faktor. Dieses Verfahren ist vergangenheitsorientiert und typisiert – es unterstellt also pauschal gewisse Verhältnisse, anstatt die individuelle Situation des Unternehmens zu berücksichtigen.
„Echter“ Unternehmenswert: Demgegenüber basiert der markt- oder betriebswirtschaftliche Unternehmenswert (etwa bei einem Verkauf oder einer internen Bewertung nach Standard IDW S1) auf einer Zukunftsprognose. Hier fließen die erwarteten künftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens und dessen spezifisches Risiko in die Bewertung ein. Solche Verfahren versuchen, den Verkehrswert zu ermitteln – also den Wert, den ein Käufer unter realen Marktbedingungen zahlen würde.
Zur Verdeutlichung lohnt ein Blick auf die wichtigsten Verfahren:
Der Kontrast könnte kaum größer sein: Das Finanzamt rechnet mit pauschalen Vergangenheitswerten und einem starren Faktor, während eine marktorientierte Bewertung die Zukunftschancen und Risiken jedes einzelnen Unternehmens einbezieht. Kein Wunder also, dass der steuerlich relevante Wert in der Regel vom Wert nach dem IDW S1-Standard abweicht.
Was bedeutet das konkret? In vielen Fällen führt das vereinfachte Verfahren zu einem anderen Ergebnis als eine professionelle Bewertung:
Neben diesen beiden Ansätzen existieren noch andere Methoden. Beispielsweise werden in der Praxis oft Multiplikatorverfahren genutzt: Hierbei werden Kennzahlen wie Umsatz oder Gewinn mit branchentypischen Faktoren multipliziert, um eine schnelle Wertindikation zu bekommen. Diese dienen jedoch meist nur der Plausibilitätsprüfung oder groben Einordnung und ersetzen keine fundierte Bewertung.
Die Diskrepanz zwischen Steuerwert und echtem Wert führt häufig zu Missverständnissen bei Unternehmern, insbesondere wenn man das Thema Unternehmensnachfolge zum ersten Mal angeht. Hier einige typische Fallstricke:
Gerade in Bayerisch-Schwaben mit seiner starken Mittelstandsstruktur ist das Thema Unternehmensbewertung bei Nachfolge ein Dauerbrenner. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer planen in den kommenden Jahren die Geschäftsübergabe innerhalb der Familie oder einen Verkauf.
Für den Mittelstand in Schwaben bedeutet das: Frühzeitige Aufklärung und Planung sind essenziell. Wer sein Unternehmen in die nächste Generation übergeben möchte, sollte beide Wertperspektiven kennen – den Steuerwert zur Abschätzung der steuerlichen Last und Freigrenzen, aber auch den echten Marktwert für die strategische Planung. Insbesondere wenn eine externe Nachfolgelösung (Verkauf an einen Investor oder Management-Buy-out) nicht ausgeschlossen ist, sollte man wissen, was das Unternehmen am Markt ungefähr wert sein könnte. Das verhindert böse Überraschungen und hilft bei Entscheidungen, ob z. B. ein Angebot angemessen ist.
Es gibt nicht den einen richtigen Unternehmenswert – der Wert hängt vom Zweck und der Perspektive ab. Steuerliche Werte dienen der Fiskus-Bewertung und folgen ihren eigenen Regeln, während betriebswirtschaftliche Werte die ökonomische Realität und Zukunftschancen des Unternehmens widerspiegeln.
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