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Quadrat-Streit: Warum Ritter Sport vor dem LG Stuttgart scheitert
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Quadrat-Streit: Warum Ritter Sport vor dem LG Stuttgart scheitert

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Das Landgericht Stuttgart weist die Klage von Ritter Sport gegen das „MONNEMer QUADRAT“ ab. Weder eine relevante Warenähnlichkeit noch ein Monopol auf quadratische Verpackungen seien erkennbar. Patentanwalt Dr. Rapp ordnet den Fall ein.

Nun ist die Entscheidung der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart gefallen. Es hat die Klage von Ritter Sport gegen die Mannheimer Herstellerin einer an ein Quadrat erinnernde Verpackung eines Müsliriegels mit dem Titel „MONNEMer QUADRAT“ zurückgewiesen. Der Pressemitteilung des Gerichts ist zu entnehmen, dass dieses bereits Schwierigkeiten hatte, die Warenähnlichkeit zwischen Schokolade und einem Müsliriegel zu erkennen, da Schokolade eine Süßigkeit sei und ein Müsliriegel ein Energiespender. Im Hinblick darauf, dass es auch Müslischokolade gibt und sehr viele Müsliriegel einen Schokoladenüberzug aufweisen, dürfte diese Rechtsauffassung mehr als fraglich sein.

Desweiteren sah das Landgericht keine ausreichende Ähnlichkeit zwischen der eine quadratische Schokoladenverpackung schützenden dreidimensionalen Marke der Klägerin und der dickeren und mehr in die Rechteckform gehenden Verpackung des „MONNEMer QUADRATs“. Hierbei verwies das Gericht auch darauf, dass es andere Süßwarenprodukte in Quadratform auf dem Markt gibt und somit kein entsprechendes Monopol von Ritter Sport bestünde. Diese Rechtsauffassung lässt sich in der Tat gut begründen.

Erstaunlich ist, dass Ritter Sport seine Klage nicht auch auf Wettbewerbsrecht gestützt hat. Der von der Beklagten verwendete Slogan „Quadratisch.Kokos.Klar.“ erinnert doch etwas an den überaus bekannten Werbespruch von Ritter Sport „Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Bei einer Zusammenschau marken- und wettbewerbsrechtlicher Aspekte hätte sich demnach auch eine Verurteilung gut begründen lassen.

Ritter Sport hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Vielleicht gibt es bald „Schokoladenquadrate – die Dritte?!“

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