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Planung: „Wie regelmäßig das Unternehmen bewerten?“
Paul Hairbucher, drei6null Zirch & Partner mbB

Planung: „Wie regelmäßig das Unternehmen bewerten?“

Unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung: WP / StB Paul Hairbucher. Foto: drei6null Zirch & Partner mbB

B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: Ist es empfehlenswert, regelmäßig Unternehmensbewertungen vornehmen zu lassen, um schneller reagieren zu können? Und wenn ja, welcher zeitliche Abstand ist hier sinnvoll? Paul Hairbucher, unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung, antwortet.

Um eine zufriedenstellende Antwort auf die Frage zu geben, sind Vorüberlegungen nötig. Denn der Anlass zur Durchführung einer Unternehmensbewertung kann verschiedene Gründe haben. Entweder anstehende Kauf- oder Verkaufsabsichten, Gesellschafterstreitigkeiten oder Nachfolgeplanungen. Neben den verschiedenen Anlässen einer Unternehmensbewertung gibt es zudem diverse Methoden zur Ermittlung eines Unternehmenswerts.

Verfahren bei anstehenden Unternehmenstransaktionen

Für anstehende Unternehmenstransaktionen werden häufig zukunftsgerichtete Ertragswert- oder Discounted-Cash-Flow-Verfahren nach den Regeln des Bewertungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) herangezogen. Diese ermitteln auf Basis von künftigen finanziellen Überschüssen den Verkehrswert des Unternehmens und sind aufgrund der komplexen Vorgaben durchaus zeit- und budgetaufwendig. 

Ertragswertverfahren bei der Nachfolgeplanung

Im Rahmen von Nachfolgeplanungen steht für nicht börsennotierte Unternehmen insbesondere das für steuerliche Bewertungsanlässe relevante und vergangenheitsorientierte vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß Bewertungsgesetz im Vordergrund. Hier wird auf Basis vergangener Jahresüberschüsse ein Unternehmenswert ermittelt, der grundsätzlich für erbschafts- und schenkungssteuerliche Zwecke Anwendung findet. Der steuerlich relevante Wert weicht in der Regel vom Wert nach den Regeln des Bewertungsstandards IDW S1 ab.

Daneben bestehen Multiplikatorverfahren, bei denen branchenabhängig Basiswerte wie Umsatz oder Betriebsergebnis mit verhandelten oder aus Erfahrungswerten abgeleiteten Faktoren multipliziert werden. Diese dienen primär als Plausibilitätsbeurteilung bzw. als Wert-Tendenzen. Für einige Branchen ist dieses Vorgehen jedoch anerkanntes Verfahren zur Preisfindung.

Der Anlass der Unternehmensbewertung ist entscheidend

Ob (regelmäßige) Unternehmensbewertungen empfehlenswert sind, hängt letztendlich vom Anlass der Unternehmensbewertung ab. Sollte ein konkreter Anlass zur Bewertung des eigenen Unternehmens näher rücken, ist es durchaus sinnvoll, im Vorfeld eine Bewertung durchzuführen, um zu wissen, wo man steht. Dies betrifft in erster Linie Entscheidungen zu Erb- und Nachfolgeregelungen und damit die Ermittlung des steuerlichen Wertes zur Beurteilung möglicher Steuerbefreiungen wie auch ggf. die Ermittlung eines in der Regel abweichenden Verkehrswertes nach IDW S1. Eine Empfehlung zu regelmäßigen Unternehmensbewertungen per se würde ich jedoch nicht geben. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sich bewertungsrelevante Unternehmensdaten unter Umständen im Zeitablauf deutlich verändern werden und eine Unternehmensbewertung auf Vorrat dann möglicherweise schnell überholt sein kann.

Sie haben Rückfragen an Paul Hairbucher, unseren Experten für das Thema Wirtschaftsprüfung, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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