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Förderung: „Wie Corona-Kredite und -Soforthilfen bilanzieren?“
Dipl.-Kfm. Robert Zirch, drei6null Zirch & Partner mbB

Förderung: „Wie Corona-Kredite und -Soforthilfen bilanzieren?“

Unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung: Dipl.-Kfm. Robert Zirch. Foto: drei6null Zirch & Partner mbB
Unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung: Dipl.-Kfm. Robert Zirch. Foto: drei6null Zirch & Partner mbB

B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: Um während der Corona-Krise den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können, haben viele Unternehmen aus der Region Förderkredite oder Soforthilfen beantragt. Doch gibt es mögliche Fallstricke beim Bilanzieren dieser Finanzhilfen? Unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung, Robert Zirch, kennt die Antwort.

Zunächst muss einmal unterschieden werden zwischen den Schnellhilfen/Soforthilfen des Bundes und der Länder auf der einen Seite und den Förderdarlehen der KfW und der LfA auf der anderen Seite.

Bei den Soforthilfen des Bundes und der Länder handelt es sich um sogenannte Billigkeitsleistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.  Eine Rückzahlungspflicht kann sich hier nur ergeben, wenn falsche Abgaben gemacht wurden oder wenn der tatsächliche Liquiditätsengpass geringer ist als ursprünglich angenommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Corona-Soforthilfen als Betriebseinnahmen zu erfassen sind und als solche auch versteuert werden müssen. Dies gilt dabei für die Einkommensteuer und, sofern juristische Personen die Corona-Soforthilfe erhalten, auch für die Körperschaftsteuer. Bei der Umsatzsteuer geht man momentan davon aus, dass es sich nicht um einen steuerbaren Umsatz handelt und somit keine Umsatzsteuer anfällt.

Bis zu 800.000 Euro als KfW-Kredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, hat als Bundesförderinstitut ihre Kreditprogramme KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit-Universell zum Sonderprogramm Corona erweitert und verbessert. Um die Liquidität von Unternehmen zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern einen KfW-Kredit erhalten. Dieser beträgt maximal 800.000 EUR.  Dabei können diese Kredite nicht direkt bei der KfW beantragt werden, sondern müssen bei der Hausbank als Finanzierungspartner in Auftrag gegeben werden. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

In Bayern hilft die LfA mit einem Schnellkredit

Speziell in Bayern gibt es eine weitere Möglichkeit, staatlich unterstützte Kreditangebote in Anspruch zu nehmen. Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. So können in Bayern kleinere Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern einen sogenannten LfA-Schnellkredit in Anspruch nehmen. Dieser beträgt dann maximal 100.000 EUR. Ähnlich wie bei den KfW-Darlehen übernimmt hier der Freistaat Bayern 100 Prozent des Ausfallrisikos.

Beide Förderkredite haben zum Vorteil, dass kurzfristig Liquidität zur Verfügung gestellt wird. Unternehmen müssen hierfür keine Sicherheiten bereitstellen. Zudem sind großzügige Fristen für die Rückzahlung der Darlehen gewährt worden. Der Zinssatz beträgt einheitlich 3 Prozent.

Die Förderdarlehen werden in der Bilanz als Fremdkapital bilanziert.

Sie haben Rückfragen an Robert Zirch, unseren Experten für das Thema Wirtschaftsprüfung, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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