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Patentzeichnungen: Das müssen Sie beachten
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Patentzeichnungen: Das müssen Sie beachten

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Was muss man über Patentzeichnungen bzw. Zeichnungen für die Patentanmeldung wissen? Dr. Bertram Rapp, Patentanwalt und B4B-Experte, klärt auf.

„Welche Ansprüche müssen Zeichnungen oder Grafiken erfüllen, die in einer Patentanmeldung enthalten sind: Dürfen sie ganz oder teilweise auch händisch ausgeführt sein?“ 

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet: 

Die Vorschriften für Patentzeichnungen sind in der Anlage 2 zur Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt geregelt. Im Wesentlichen sind dort die benötigten Randabstände vorgeschrieben sowie die Ausführung der Zeichnungen mit ausreichendem Kontrast und scharf begrenzten Linien und Strichen ohne Farben. Ferner ist vorgeschrieben, dass keine Fotos und keine Darstellungen mit Grauwerten verwendet werden dürfen.

Die Linien der Zeichnungen sollen nicht freihändig, sondern mit Zeichengeräten gezogen werden (bzw. mit Computerprogrammen). Es handelt sich hier allerdings ausdrücklich um eine „Soll-Vorschrift“. Falls man freihändig saubere Zeichnungen erstellen kann, werden diese, auch wenn die Linien nicht ganz gerade sind, in der Regel von dem Deutschen Patent- und Markenamt akzeptiert.

Zu beachten ist schließlich, dass nicht jede Patentanmeldung Zeichnungen benötigt. Diese werden vor allem dann benötigt, wenn komplexe technische Sachverhalte nur oder am besten anhand einer Zeichnung erläutert werden können.

Sie haben Fragen zum Thema an Patentexperte Dr. Bertram Rapp oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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