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Begriff „Familienunternehmen“ im Firmennamen: Wann ist er zulässig?
Dr. Stefan Gehrsitz, Charrier Rapp & Liebau

Begriff „Familienunternehmen“ im Firmennamen: Wann ist er zulässig?

Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz, Patentanwalt, European Patent Attorney. Foto: CHARRIER RAPP & LIEBAU
Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz, Patentanwalt, European Patent Attorney. Foto: CHARRIER RAPP & LIEBAU

Kann das Merkmal „Familienunternehmen“ als Teil des Firmennamens weiterhin genutzt werden, wenn keine direkten Nachkommen der Gründer involviert sind? B4B-Experte Dr. Stefan Gehrsitz erklärt, was in diesen oder ähnlichen Fällen zu beachten ist.

Ist der Begriff „Familienunternehmen“ im Firmennamen schützbar? Von der Gründerfamilie gibt es keine direkten Nachkommen mehr, aber alle Eigentümer sind bis heute familiär verbunden, wenn auch entfernt.

Unser Experte Dr. Stefan Gehrsitz, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Der Begriff „Familienunternehmen“ ist nicht einheitlich definiert. Es werden Unternehmen darunter verstanden, deren Eigentümerstruktur einen Mindestanteil von miteinander verwandten oder verschwägerten Personen aufweist. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) klassifiziert alle Unternehmen als Familienunternehmen, bei denen bis zu zwei natürliche Personen oder deren Familienangehörige mindestens 50 Prozent der Anteile halten und diese Personen der Geschäftsführung angehören.

Ein Unternehmenskennzeichen (wie der Firmenname) kann den Begriff „Familienunternehmen“ enthalten. Allerdings entfaltet der Bestandteil „Familienunternehmen“ in einem Unternehmenskennzeichen keinen isolierten Schutz für diesen Begriff, der gegen andere Unternehmen, die die Bezeichnung „Familienunternehmen“ ebenfalls im Firmennamen führen oder anderweitig benutzen, durchgesetzt werden könnte. Es kann also anderen Unternehmen nicht verboten werden, ebenfalls die Bezeichnung „Familienunternehmen“ zu führen.

Ob die Verwendung des Begriffs „Familienunternehmen“ in einem Unternehmenskennzeichen, wie z. B. im Firmennamen, zulässig ist, ist eine wettbewerbsrechtliche Frage. Wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, dürfte es zulässig sein, den Begriff „Familienunternehmen“ in einem Unternehmenskennzeichen zu führen. Sind die Voraussetzungen allerdings nicht (mehr) erfüllt, weil beispielsweise die Gründerfamilie eines Unternehmens nicht mehr mindestens 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, kann die Führung des Begriffs „Familienunternehmen“ im Firmennamen wettbewerbswidrig sein.

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