Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
„Dass ein Design aus unserem Haus von Wettbewerbern ‚nachempfunden‘ wird, daran haben wir uns zähneknirschend gewöhnt. Aber gibt es eigentlich eine Art ‚Grenzwert‘, ab dem wir wirksam ‚zubeißen‘ können oder sogar müssen?“
Gute Karten haben Sie, wenn Sie ein bei dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum eingetragenes Design/Geschmacksmuster besitzen. In diesem Falle können Sie gegen jeden Wettbewerber vorgehen, der das Design so „nachempfindet“, dass der Verkehr, also die potenziell angesprochenen Verbraucher, das gleiche Design darin erblickt. Hierbei ist nicht auf einen Vergleich nebeneinanderstehender Produkte abzustellen, sondern auf die Erinnerung des Verbrauchers.
Wer über kein eingetragenes Design verfügt, kann sich noch auf den Schutz des sogenannten nicht eingetragenen europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmusters berufen, der geringer ist und auch nur eine Laufzeit von drei Jahren ab der ersten Veröffentlichung hat.
Sollte auch dieses Instrument nicht mehr zur Verfügung stehen, bleibt nur noch das allgemeine Wettbewerbsrecht. Hier ist es dann wichtig, dass das Originaldesign die sogenannte wettbewerbliche Eigenart besitzt und auch eine gewisse Bekanntheit hat.
Anzuraten ist daher bei jeder neuen Kreation die Anmeldung eines Geschmacksmusters bzw. eingetragenen Designs. In einer einzigen Anmeldung lassen sich beliebig viele Designs kostengünstig zusammenfassen.
Sie haben Fragen zum Thema an Patentexperte Dr. Bertram Rapp oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.