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Gewährleistungsmarke: Schützen Sie Ihr Qualitätssiegel
Alexander Spanier, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Gewährleistungsmarke: Schützen Sie Ihr Qualitätssiegel

Patentanwalt Alexander Spanier von der Augsburger Kanzlei CHARRIER RAPP & LIEBAU.
Patentanwalt Alexander Spanier von der Augsburger Kanzlei CHARRIER RAPP & LIEBAU. Foto: Behrbohm Augsburg

Gewährleistungsmarken garantieren das Vorliegen bestimmter Eigenschaften bei Waren oder Dienstleistungen. Ein Beispiel ist das EU Bio-Siegel für Produkte aus ökologischem Anbau. Wie ein Qualitätssiegel geschützt werden kann und was es bei Gewährleistungsmarken zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

„Wir gehören zu einem Branchenverband, nennen wir ihn ‚Straßenmarkierungen‘. Der Verband hat als Qualitätszeichen ein stilisiertes Zebra, das auch inzwischen als Gütesiegel wahrgenommen wird. Nun hat sich in unserer Nachbarschaft eine neue UG gegründet, die sich ‚minizebra‘ nennt und ein ähnliches stilisiertes Zebra als Logo verwendet, aber nicht Mitglied im Verband ist. Können oder müssen wir selbst dagegen vorgehen oder muss das der Verband machen?“

Unser Experte, Patentanwalt Alexander Spanier von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet

Für ein erfolgversprechendes Vorgehen ist die Wahrnehmung eines Zeichens als Gütesiegel allein üblicherweise nicht ausreichend. Vielmehr ist entscheidend, ob und wodurch tatsächlich ein Schutz für das „Qualitätszeichen“ besteht.

Seit Anfang 2020 besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Gewährleistungsmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden. Anders als bei einer „normalen“ (Individual-) Marke, deren Hauptfunktion es ist, die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen anzuzeigen, weist eine Gewährleistungsmarke darauf hin, dass Waren oder Dienstleistungen verschiedener Hersteller eine bestimmte Eigenschaft, beispielsweise eine bestimmte Qualität, aufweisen. Der Gewährleistungsmarke kommt folglich eine Garantiefunktion zu.

Für die Gewährleistungsmarke ist eine sogenannte Gewährleistungsmarkensatzung erforderlich. Diese muss neben der Angabe, welche Eigenschaften von der Gewährleistung umfasst werden, unter anderem auch die Bedingungen für die Benutzung der Gewährleistungsmarke sowie Angaben über die zur Benutzung der Gewährleistungsmarke befugten Personen enthalten.

Eine zur Benutzung der Gewährleistungsmarke berechtigte Person, also hier gegebenenfalls Sie als Unternehmen, kann – soweit in der Gewährleistungsmarkensatzung nichts anderes bestimmt ist – Klage wegen Verletzung der Gewährleistungsmarke nur erheben, wenn der Inhaber der Gewährleistungsmarke, also hier gegebenenfalls ihr Branchenverband, dem zustimmt.

Wenn wir davon ausgehen, dass die neue UG „minizebra“ nicht zur Benutzung der Gewährleistungsmarke befugt ist, ist zu prüfen, ob eine Verwechslungsgefahr und somit eine Beeinträchtigung der Funktion der Gewährleistungsmarke besteht. Vorliegend ist hierbei speziell zu prüfen, ob die Verkehrskreise glauben könnten, dass der Branchenverband „Straßenmarkierungen“ als Inhaber der Gewährleistungsmarke für die mit dem Zebra von „minizebra“ gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen die durch die Markensatzung vorgegebenen Eigenschaften gewährleistet. Sofern dies zu bejahen ist, würde „minizebra“ in den Schutzbereich der Gewährleistungsmarke eingreifen.

Neben der Gewährleistungsmarke besteht mit der Kollektivmarke eine weitere Markenkategorie, die vorliegend relevant sein könnte. Eine Kollektivmarke dient dazu, Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder eines Verbands von den Waren oder Dienstleistungen von Nicht-Mitgliedern zu unterscheiden. Auch für die Kollektivmarke ist eine Markensatzung erforderlich, die eine Regelung zur Erhebung einer Klage durch ein Mitglied des Verbands enthalten kann. Bei Bestehen einer Kollektivmarke für den Branchenverband wäre dann zu prüfen, ob die Verkehrskreise glauben könnten, dass die mit dem Zebra von „minizebra“ gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von einem Mitglied des Branchenverbands stammen.

Sie haben Rückfragen an Patentanwalt Alexander Spanier, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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