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Wir haben ein altes Patent ausgegraben, das unserer Firma einmal gehörte. Es ist vor über 20 Jahren abgelaufen und wurde unseres Wissens von niemandem anderen seither genutzt. Wir würden es gern reaktivieren, um ein Produkt für „developing markets“ anzubieten. Wie müssen wir vorgehen? Müssen die alten Daten und Inhalte angepasst werden?
Ein Patent kann nach Ablauf der maximalen Schutzdauer von 20 Jahren nicht durch eine nochmalige Anmeldung für denselben Gegenstand reaktiviert werden.
Unabhängig von der Frage einer tatsächlichen Nutzung würde das vor mehr als zwanzig Jahren erteilte und damit vermutlich auch veröffentlichte Patent für jede spätere Anmeldung einen Stand der Technik darstellen. Jede neue Patentanmeldung müsste gegenüber diesem Stand der Technik nicht nur neu sein, sondern müsste demgegenüber auch auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.
Eine identische neue Patentanmeldung auf den Gegenstand eines vor mehr als zwanzig Jahren erteilten Patents würde bereits die Anforderungen an die Neuheit nicht erfüllen. Einfache Abwandlungen oder geringfügige Änderungen können in der Regel keine erfinderische Tätigkeit begründen. Um einen weiteren Patentschutz zu erreichen, müsste das Produkt bzw. der Gegenstand der Patentanmeldung vielmehr durch technische Merkmale abgewandelt werden, die sich für den Fachmann nicht ohne weiteres aus dem alten Patent oder weiterem zwischenzeitlich bekannt gewordenen Stand der Technik ergeben.
Unter Umständen könnte aber für eine neue und eigentümliche Form des Produkts ein Designschutz in Betracht kommen. Durch einen Designschutz bzw. ein Geschmacksmuster könnte ein mit einem neuen und eigentümlichen Erscheinungsbild versehenes Produkt vor Nachahmung durch Dritte geschützt werden.
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