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Neue Familiennamen im Firmennamen: So gelingt die Integration ohne Risiko
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Neue Familiennamen im Firmennamen: So gelingt die Integration ohne Risiko

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Ein Generationswechsel kann auch eine Veränderung des Familiennamens mit sich bringen. Doch wie integriert man diesen in den Firmennamen, ohne Markenwert und Wiedererkennung zu gefährden? Markenexperte Dr. Bertram Rapp erklärt, worauf Unternehmen achten sollten – von Übergangsstrategien bis zum markenrechtlichen Schutz.

„Wie lassen sich neue Familiennamen, die sich aus Generationenwechsel ergeben haben, am geschicktesten und ohne großen Aufwand in den Firmennamen integrieren, der bisher allein den Gründernamen enthält? “

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet: 

In vielen Fällen ändert sich der Familienname innerhalb des Gründerunternehmens, z.B. durch Heirat oder Veräußerung des Unternehmens. In diesen Fällen wird man sehr gut überlegen müssen, ob nicht der Unternehmensname als solcher weitergeführt wird, da er ja eine hohe Bekanntheit hat und es keine Verpflichtung gibt, wonach die Inhaberfamilie den gleichen Namen tragen muss. Sollte man sich dennoch dazu entschließen, den Unternehmensnamen zu ändern und an den neuen Familiennamen anzupassen, sollte die Übergangszeit, in der eventuell beide Namen gemeinsam verwendet werden, lang genug sein, um den Verkehr an den neuen Namen gewöhnen zu können, beispielsweise in der Form „Firma Huber, vormals Meier“ oder ähnlich. Während dieser Übergangszeit und noch geraume Zeit danach ist es wichtig, die den alten Namen schützenden Marken aufrecht zu erhalten, um sich gegen Trittbrettfahrer wehren zu können, die ansonsten unmittelbar nach der Namensänderung den alten Namen markenrechtlich schützen und dessen Reputation ausnutzen könnten. Darüber hinaus muss der neue Name markenrechtlich abgesichert werden, also zunächst recherchiert und anschließend als Marke eingetragen werden, um neben der Firmierung auf das weitaus stärkere Markenrecht zur Verteidigung des Namens zurückgreifen zu können.

Sie haben Fragen zum Thema an Patentexperte Dr. Bertram Rapp oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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