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Verkaufs-Verbot für Aldi Süd: Muss Dubai-Schokolade aus Dubai kommen?
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Verkaufs-Verbot für Aldi Süd: Muss Dubai-Schokolade aus Dubai kommen?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Aldi Süd darf seine Dubai-Schokolade laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr verkaufen. Der Grund: Die Schokolade wird in der Türkei hergestellt. Muss Dubai Schokolade aus Dubai kommen? Dr. Bertram Rapp, Patentanwalt und B4B-Experte, klärt auf.

„Der Discounter Aldi Süd darf seine Dubai-Schokolade nicht mehr verkaufen. Das Landgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, die den Verkauf vorläufig verbietet. Muss Dubai-Schokolade aus Dubai kommen?“

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet: 

Aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes lässt sich der Beginn des Hypes um die sogenannte Dubai-Schokolade genau bestimmen. Am 28. August 2024 wurde die erste Markenanmeldung eingereicht. Bis zum 15. Dezember folgten 33 weitere Anmeldungen, aber noch keine einzige Eintragung (mit Ausnahme einer Marke, welche zusätzlich einen unterscheidungskräftigen Bestandteil enthält). Dies dürfte daran liegen, dass der Begriff für eine aus Dubai stammende Schokolade glatt beschreibend und daher in markenrechtlicher Hinsicht nicht unterscheidungskräftig ist. Auch liegt ein sogenanntes Freihaltungsbedürfnis der Mitbewerber vor, die ebenfalls berechtigt sein müssen, aus Dubai stammende Schokolade entsprechend zu bezeichnen.

Quelle: stock.adobe.com/murziknata
Quelle: stock.adobe.com/murziknata

Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob nur in Dubai hergestellte Schokolade als „Dubai-Schokolade“ bezeichnet werden darf oder auch andernorts hergestellte Schokolade, die nach dem besonderen Rezept der Dubai-Schokolade hergestellt ist, also eine Füllung aus Pistaziencreme und Kadayif (sogenanntes Engelshaar) aufweist. Das Marken- und Wettbewerbsrecht untersagt unter anderem eine unzutreffende Verwendung geografischer Herkunftsangaben und eine Irreführung der Verbraucher. Es kommt somit auf die Frage an, ob der Schokolade verzehrende Verbraucher glaubt, die „Dubai-Schokolade“ stamme aus Dubai oder ob er der Auffassung ist, es handele sich um eine bestimmte Rezeptur, die auch andernorts umgesetzt worden sein könnte, ähnlich dem „Wiener Schnitzel“, welches ja in der Regel auch nicht aus Wien stammt.

Das Landgericht Köln musste sich nun mit dieser Frage auseinandersetzen und hat in drei Beschlüssen den Verkauf nicht aus Dubai stammender Schokolade unter den Bezeichnungen „Alyan Dubai Handmade Chocolade“ (Az. 33 O 544/24), „Miskets Dubai Chocolate“ und „The Taste of Dubai“ verboten. Allerdings ist das Kölner Gericht für seine Entscheidungsfreude bekannt und die Beschlüsse haben manchmal nur eine kurze Lebensdauer. Man darf also gespannt sein auf eventuelle Berufungsverfahren und Entscheidungen anderer Gerichte.

Am Rande sei angemerkt, dass nach Aussage des Klägers auch die von ihm importierte Schokolade zwar in Dubai hergestellt wird, die Zutaten jedoch größtenteils aus anderen Ländern stammen. In Dubai wachsen zu wenige Pistazien und der Schokoladenanteil kommt aus Belgien. Auch das „Original“ ist also nicht zu 100 Prozent aus Dubai.

Sie haben Fragen zum Thema an Patentexperte Dr. Bertram Rapp oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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