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Markenrecht und Phonetik: Verwechslungsgefahr durch falsche Aussprache?
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Markenrecht und Phonetik: Verwechslungsgefahr durch falsche Aussprache?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp.
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Die Wahl eines einprägsamen Markennamens ist ein wichtiger Schritt im Prozess der Patentanmeldung. Patentanwalt Dr. Bertram Rapp erklärt, warum die Aussprache im Ausland eine Rolle für den Erfolg der Marke spielen kann. 

„Bei einem Aufenthalt in den USA ist mir aufgefallen, dass deutsche Markennamen dort anders ausgesprochen werden. Hat das auch einen Einfluss bei der Markenanmeldung wegen einer möglichen Verwechslungsgefahr mit englischsprachigen Marken, die sich dann sehr ähnlich anhören?“ 

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet: 

Es kann in der Tat vorkommen, dass deutsche Marken, welche nach deutscher Phonetik nicht mit anderen, insbesondere englischen Marken verwechslungsfähig ähnlich sind, dann verwechslungsfähig werden, wenn sie englisch ausgesprochen werden. Beispielsweise wäre eine deutsche Marke „Butter“ (welche natürlich nicht für Molkereiprodukte, sondern z.B. für Schuhe geschützt sein kann) in Deutschland nicht mit einer Marke „Bata“ verwechslungsfähig ähnlich, wohl aber im angelsächsischen Sprachraum.

Bei der Auswahl eines Markennamens für das Ausland sind also die dortigen Sprachgewohnheiten und Ausspracheregeln zu berücksichtigen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass eine im Inland bedeutungslose Marke in anderen Ländern häufig eine negative Konnotation haben kann und daher von einer Verwendung dieser Marke im Ausland abzuraten ist. Beispielsweise ist „Pajero“ – in Deutschland der Name eines gut verkauften Fahrzeugs – in Spanien ein Schimpfwort, weshalb der Wagen dort unter „Montero“ verkauft wurde und „MR2“ – ebenfalls der Name eines Autos – würde auf Französisch gesprochen ebenfalls anrüchig klingen.

Bei der Verwendung einer Marke im Ausland sind also viele Besonderheiten zu beachten, welche sich noch verschärfen, wenn man Transliterationen der Marke in dem asiatischen Sprachraum vornimmt. Hier kann ein Patentanwalt mit seinen internationalen Kontakten in der Regel weiterhelfen.

Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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