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Ist die Wirtschaftlichkeits-Berechnung Teil eines Patents?
Dipl.-Ing. Ulrich Wohlfarth, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Ist die Wirtschaftlichkeits-Berechnung Teil eines Patents?

Patentanwalt Dipl.-Ing. Ulrich Wohlfarth. Foto: CHARRIER RAPP & LIEBAU
Patentanwalt Dipl.-Ing. Ulrich Wohlfarth. Foto: CHARRIER RAPP & LIEBAU

Ist die Wirtschaftlichkeits-Berechnung Teil eines Patents oder unabhängig davon? B4B-Experte Ulrich Wohlfahrt klärt auf.

„Ist die Wirtschaftlichkeits-Berechnung Teil eines Patents oder unabhängig davon?“

Unser Experte für Marken- und Patentrecht, Dipl.-Ing. Ulrich Wohlfarth von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet: 

Wenn die vorliegende Frage darauf abzielt, ob ein Patent wirtschaftlich ist, so ist dies nicht Teil des Patents oder des Patentanmeldeverfahrens. Dies muss vielmehr unter üblichen wirtschaftlichen Gesichtspunkten abgeklärt werden. So gibt es auch Ansätze und Beratungsunternehmen, die versuchen, den Wert eines Patents zu bestimmen, was aber oft schwierig ist. Insbesondere wenn ein patentierter Gegenstand nur vom Inhaber des Patents benutzt wird, lässt sich die Frage der Patentbewertung und Wirtschaftlichkeit nur schwer klären. Denn es müssten die mit dem Produkt erzielten Umsätze denjenigen gegenübergestellt werden, welche ohne den Schutz durch das Patent erzielt werden. Dies lässt sich de facto aber nur ermitteln, wenn auf das Patent verzichtet wird. Sollten die Umsätze mit dem Produkt danach einbrechen, so lässt sich im Nachhinein natürlich feststellen, dass das Patent eine durchaus relevante Schutzwirkung entfaltet hat, also die eigenen Umsätze abgesichert hat. Falls nicht, wäre der Wert des Patents wohl nur gering. Da ein Patent aber bis zu 20 Jahre lang dauert, kann sich eine solche Momentaufnahme aber auch wieder ändern, beispielsweise wenn Fortschritte in der Technologie und Produktion es ermöglichen, ein bis dato nur wenig benutztes Patent besser wirtschaftlich umsetzen zu können. Den Test, das Patent fallen zu lassen, um seinen Wert herauszufinden, wird ein wirtschaftlich sinnvoll Handelnder jedoch nicht machen: Denn ein Patent lässt sich nicht mehr „wiederbeleben“, der Patentschutz erlischt endgültig.

Zielt die Frage andererseits darauf ab, ob eine Wirtschaftlichkeitsberechnung als Schutzgegenstand eines Patents patentiert werden kann, so ist dies relativ einfach und klar zu beantworten. Denn zumindest bei deutschen und europäischen Patenten gilt, dass Pläne, Regeln und Verfahren für geschäftliche Tätigkeiten wie auch mathematische Methoden vom Patentschutz grundsätzlich ausgeschlossen sind: Patente werden nur für zumindest zum Teil technische Lösungen für zumindest zum Teil technische Probleme erteilt. Ob dies in einer konkreten Wirtschaftlichkeitsberechnung als „Geschäftsmethode“ der Fall ist, dürfte eher unwahrscheinlich sein und erfordert regelmäßig eine Prüfung der technischen und der nicht-technischen Bestandteile einer solchen Lösung.

Sie haben Rückfragen an Patentanwalt Ulrich Wohlfarth, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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