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„In einer Standortbroschüre unseres Landkreises erscheinen, großformatig, auch zwei Fotos unseres Unternehmens. Dort sind Name und Logo sowie geschützte Designs deutlich zu erkennen. Müssen wir hier den Herausgeber auffordern, unsere Schutzrechte zu erwähnen, oder genügt ein einfaches Copyright?“
Zunächst ist es ja eine gute Werbung für Ihr Unternehmen, wenn dessen Name und Marken in einer Standortbroschüre erscheinen. Hierbei handelt es sich nicht um die Verwendung Ihrer Marken durch ein Wettbewerbsunternehmen, sondern um die Darstellung der Leistungsfähigkeit Ihres Landkreises, der sich mit dem Namen Ihres Unternehmens berühmt.
Da der Herausgeber der Standortbroschüre Ihre Marken, Namen und Designs nicht zur Bezeichnung gleicher oder ähnlicher Produkte verwendet, sondern ganz eindeutig nur auf Ihr Unternehmen bezieht, ist es auch nicht notwendig, gesondert auf Ihre Schutzrechte hinzuweisen. Selbstverständlich können Sie trotz dieser Veröffentlichung gegen jeden Dritten, der Ihre Schutzrechte unberechtigt benutzt, vorgehen, ohne, dass Sie hierfür den Herausgeber der Standortbroschüre zuvor verpflichten müssen, Ihre Schutzrechte gesondert zu erwähnen.
Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass alle Namen, Marken und Logos, welche auf den Fotos erscheinen – und auch die sonst Verwendeten – durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden, schon um zu verhindern, dass sich ein Dritter durch die Veröffentlichung „inspirieren“ lässt und Ihr geistiges Eigentum selbst zum Schutz anmeldet.
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