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Logos auf Fotos: Genügt ein Copyright oder müssen Schutzrechte gewährt werden?
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Logos auf Fotos: Genügt ein Copyright oder müssen Schutzrechte gewährt werden?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp.
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Bei Fotos müssen stets korrekte Quellenangaben gemacht werden. Aber wie geht man richtig damit um, wenn Logos oder andere patentrechtlich geschützte Dinge abgebildet werden?

„In einer Standortbroschüre unseres Landkreises erscheinen, großformatig, auch zwei Fotos unseres Unternehmens. Dort sind Name und Logo sowie geschützte Designs deutlich zu erkennen. Müssen wir hier den Herausgeber auffordern, unsere Schutzrechte zu erwähnen, oder genügt ein einfaches Copyright?“

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Zunächst ist es ja eine gute Werbung für Ihr Unternehmen, wenn dessen Name und Marken in einer Standortbroschüre erscheinen. Hierbei handelt es sich nicht um die Verwendung Ihrer Marken durch ein Wettbewerbsunternehmen, sondern um die Darstellung der Leistungsfähigkeit Ihres Landkreises, der sich mit dem Namen Ihres Unternehmens berühmt.

Welche Regeln gelten für den Herausgeber der Broschüre?

Da der Herausgeber der Standortbroschüre Ihre Marken, Namen und Designs nicht zur Bezeichnung gleicher oder ähnlicher Produkte verwendet, sondern ganz eindeutig nur auf Ihr Unternehmen bezieht, ist es auch nicht notwendig, gesondert auf Ihre Schutzrechte hinzuweisen. Selbstverständlich können Sie trotz dieser Veröffentlichung gegen jeden Dritten, der Ihre Schutzrechte unberechtigt benutzt, vorgehen, ohne, dass Sie hierfür den Herausgeber der Standortbroschüre zuvor verpflichten müssen, Ihre Schutzrechte gesondert zu erwähnen.

Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass alle Namen, Marken und Logos, welche auf den Fotos erscheinen – und auch die sonst Verwendeten – durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden, schon um zu verhindern, dass sich ein Dritter durch die Veröffentlichung „inspirieren“ lässt und Ihr geistiges Eigentum selbst zum Schutz anmeldet.

Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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