B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

B4B Schwaben
 / 
Themen  / 
Wie erweitert man Patentanmeldungen im Ausland?
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Wie erweitert man Patentanmeldungen im Ausland?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp.
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Erfindungen sollten nicht nur im Inland sondern auch international geschützt werden. Wie dies funktioniert, erklärt Dr. Bertram Rapp.

„Wir gehen davon aus, dass bestimmte unserer Patente nach Ende des Ukrainekriegs dort beim Wiederaufbau eine gewisse Bedeutung haben könnten. Können wir die jetzt schon irgendwie rechtssicher anmelden?“

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Sofern bereits Patentanmeldungen oder erteilte Patente in anderen Staaten, insbesondere Deutschland oder der Europäischen Union, existieren, können Auslandsanmeldungen, zum Beispiel in der Ukraine, auf der Basis dieser bestehenden Patentanmeldungen eingereicht werden, und zwar unter Inanspruchnahme der deutschen Priorität. Dies ist allerdings nur binnen eines Jahres nach dem Anmeldetag der Erstanmeldung möglich.

Was gilt, wenn die Patente älter als ein Jahr sind?

Auf den Gegenstand von Patentanmeldungen oder Patenten, die älter als ein Jahr sind, kann die Priorität nicht mehr in Anspruch genommen werden. Falls die Erstanmeldungen schon älter als 18 Monate sind, und somit bereits veröffentlicht worden sind, können rechtsgültige Auslandsanmeldungen nicht mehr eingereicht werden. Für diesen Fall lassen sich diese Patente also nicht mehr auf die Ukraine ausdehnen.

Falls jedoch Produkte im Rahmen des Wiederaufbaus der Ukraine aus einem Land kommen, in welchem Patentschutz besteht, kann das Patent dort durchgesetzt werden und dem Patentverletzer die Herstellung der Produkte und der Export in die Ukraine verboten bzw. unter die Voraussetzung einer Lizenz gestellt werden.

Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

Artikel zum gleichen Thema