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KI und Markenrecht: Wie bösgläubige Anmeldungen zur Gefahr werden
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

KI und Markenrecht: Wie bösgläubige Anmeldungen zur Gefahr werden

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

KI erleichtert es Markenspekulanten, ungeschützte Marken aufzuspüren und auszunutzen. Patentanwalt Dr. Bertram Rapp erklärt, wann eine Markenanmeldung als bösgläubig gilt und wie sich Unternehmen effektiv davor schützen können.

Eine Markenanmeldung gilt als bösgläubig, wenn sie nicht in ehrlicher Absicht erfolgt, sondern vor allem dazu dient, andere zu behindern oder unlautere Vorteile zu erlangen. Hierbei ist nicht jede „clevere“ Anmeldung unzulässig. Erlaubt ist die frühzeitige Sicherung einer Marke für ein geplantes Produkt, die Verteidigung eigener geschäftlicher Interessen und die Anmeldung ähnlicher Zeichen im Wettbewerb.

Was bedeutet „bösgläubige“ Markenanmeldung?

Bösgläubigkeit entsteht immer dann, wenn die Markenanmeldung nicht dem eigenen legitimen Markenschutz dient, sondern gezielt andere schädigen oder unfair behandeln soll. Insbesondere ist es regelmäßig bösgläubig, eine Marke in Kenntnis einer Benutzung eines Dritten und ohne eigenen Benutzungswillen anzumelden.

Wie KI Markenspekulation beschleunigt

Seit Kurzem gibt es KI-Anwendungen, welche gezielt im Netz nach benutzten, aber nicht im Markenregister eingetragenen Marken suchen. Diese Marken werden ebenfalls weitgehend automatisiert durch die KI für Markenspekulanten beim Patentamt angemeldet. Aus den Marken kann dann der wahre Berechtigte verwarnt, verklagt oder mit einer einstweiligen Verfügung überzogen werden. Besonders schlimm trifft es die Betreiber von Webshops, da Firmen wie Amazon eigene IP-Regelungen haben und bereits der Hinweis auf eine eingetragene Marke genügt, um den Webshop zu schließen. Für den Betreiber des Shops, der über keine eigene Marke verfügt, ist es in einer solchen Situation nahezu unmöglich, die Sperre kurzfristig aufheben zu lassen. Dies nutzt der Spekulant, um Zahlungen zu erpressen.

Warum eigene Markenanmeldungen schützen

Die einzige Methode, sich effektiv gegen derartige Markenspekulation zu sichern, welche durch KI-Anwendungen besonders vorangetrieben wird, besteht darin, eine eigene Markenanmeldung beim Patentamt einzureichen. Dies ist kostengünstig und kann als eine Art Versicherung für die Weiterbenutzung der eigenen Marke gesehen werden. Darüber hinaus lassen sich mit einer eigenen Marke natürlich auch Trittbrettfahrer, die ähnliche Marken benutzen, verwarnen.


Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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