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Mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 14c O 64/25) hat das Landgericht Düsseldorf der legendären Elektrogitarre Fender Stratocaster urheberrechtlichen Schutz als Werk der angewandten Kunst zugesprochen. Für die Musikinstrumentenbranche ist das eine bemerkenswerte Entscheidung.
Aus Sicht des gewerblichen Rechtsschutzes ist dabei weniger das konkrete Ergebnis überraschend als vielmehr die rechtliche Begründung. Jahrzehntelang wurden Gitarrenformen primär unter den Gesichtspunkten des Design- und Markenrechts diskutiert. Nun rückt das Urheberrecht in den Mittelpunkt – mit potenziell deutlich längerer Schutzdauer und schärferen Ansprüchen gegen Nachahmer. Das LG Düsseldorf stützt sich ausdrücklich auf die neue EuGH-Rechtsprechung „Mio/konektra“ und betont die individuelle schöpferische Gestaltung des Stratocaster-Korpus.
Allerdings sollte die Branche das Urteil weder überdramatisieren noch unterschätzen. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil gegen einen chinesischen Anbieter, der sich nicht verteidigt hat. Eine streitige Auseinandersetzung mit technisch und historisch fundierter Gegenargumentation steht bislang aus. Genau darin liegt die eigentliche juristische Spannung: Kann ein Produktdesign, das seit über 70 Jahren nahezu universell adaptiert wird, heute noch exklusiv urheberrechtlich monopolisiert werden?
Praktisch relevant wird die Entscheidung vor allem für Hersteller und Händler von nahezu identischen Strat-Kopien. Boutique-Hersteller mit eigenständigen Modifikationen dürften bessere Verteidigungsmöglichkeiten haben. Dennoch zeigt das Verfahren bereits jetzt Wirkung: Die Diskussion in der Branche reicht von Abmahnungen bis hin zu möglichen Marktverschiebungen im europäischen Gitarrensegment.
Für Unternehmen im Design- und Konsumgüterbereich ist der Fall ein wichtiges Signal. Die Grenzen zwischen Designrecht, Markenrecht und Urheberrecht verschwimmen zunehmend. Wer ikonische Produktformen entwickelt oder nutzt, sollte seine IP-Strategie deshalb neu bewerten – sowohl offensiv als auch defensiv.
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