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„Vor vielen Jahren haben wir als junges Unternehmen einmal einen Betriebsmittelkredit beantragt und wurden abgelehnt. Macht es trotzdem Sinn, das jetzt wieder zu tun oder stehen wir deswegen auf einer Liste?“
Es macht auf alle Fälle Sinn einen Betriebsmittelkredit neu zu beantragen. Die neue Kreditanfrage wird auf Basis aktueller wirtschaftlicher Verhältnisse (Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen) und Zukunftsaussichten (zum Beispiel Auftragsbestand, Planzahlen usw.) Ihres Unternehmens geprüft.
Abhängig von der Höhe des beantragten Betriebsmittelkredites müssen ggf. weitere Unterlagen wie zum Beispiel private Vermögens- und Schuldenübersicht,
privater Einkommensteuerbescheid/ -erklärung eingereicht werden. Weiter ist dann mit der Bank abzustimmen ob, und wenn ja, in welcher Größenordnung der Betriebsmittelkredit besichert werden muss.
Diese Prüfung der Kreditanfrage erfolgt aber immer auf Basis der aktuellen Zahlen, Zukunftsaussichten und aktueller Gesamtverhältnisse. Eine Kreditablehnung vor vielen Jahren hat also keinen Einfluss auf die neue Kreditentscheidung.
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