B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
Themen  / 
Gibt es eine „Wirtschaftsprüfung light“ für Start-ups?
Paul Hairbucher, drei6null Zirch & Partner mbB

Gibt es eine „Wirtschaftsprüfung light“ für Start-ups?

Unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung: WP / StB Paul Hairbucher. Foto: drei6null Zirch & Partner mbB

Wirtschaftsprüfung ist essentiell für mittelgroße Unternehmen – aber auch eine Kostenfrage. Es gibt jedoch auch abgemilderte Formen, die sich besonders für junge Unternehmen lohnen, die noch nicht viel Geld in diese Richtung investieren können.

„Mit unserem jungen Start-up müssen wir uns bald mit dem Thema Wirtschaftsprüfung auseinandersetzen. Allerdings haben wir noch nicht so viel Geld. Gibt es eine Art „Wirtschaftsprüfung light“, auf die wir zurückgreifen können?


Unser Experte für das Thema Wirtschaftsprüfung: WP / StB Paul Hairbucher, von drei6null Zirch und Partner, kennt die Antwort:

Unternehmensgründer müssen sich früher oder später zwangsläufig mit den Themen Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfung auseinandersetzen. Sobald eine Gesellschaft mittelgroß wird, ist ihr Jahresabschluss inklusive des Lageberichtes prüfungspflichtig. Junge Start-ups übersteigen die Größenkriterien nach HGB in frühen Phasen häufig noch nicht und können in diesem Fall auf die Testierung des Abschlusses verzichten. Unter Umständen kann eine freiwillige Prüfung oder zumindest eine Plausibilisierung des Jahresabschlusses dennoch sinnvoll sein, beispielsweise wenn Investoren, Fremdkapitalgeber oder andere Vertragspartner dies fordern.

Zunächst besteht immer die Option der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses. Hierbei erhält das geprüfte Unternehmen ein Prüfungsergebnis in Form eines Testats des Abschlussprüfers und einen vollständigen Prüfungsbericht. Es ist dabei zu beachten, dass der Umfang der Prüfung sowie die notwendige Sicherheit, die für das Prüfungsurteil herangezogen wird, nicht von dem einer Pflichtprüfung abweichen. Egal ob aus der gesetzlichen Pflicht heraus oder aus freier Entscheidung – die Prüfung erfolgt immer in vollem Umfang. Da kleine, nicht prüfungspflichtige, Kapitalgesellschaften von der Aufstellung eines Lageberichts befreit sind, ist dieser bei einer freiwilligen Prüfung auch nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Zeitaufwand und Kosten der freiwilligen Abschlussprüfung sind dementsprechend reduziert.


Diese abgemilderten Formen der Wirtschaftsprüfung gibt es

Für nicht prüfungspflichtige Gesellschaften gibt es darüber hinaus weitere Möglichkeiten, den Jahresabschluss einer gewissen Kontrolle oder Prüfung zu unterziehen. So gibt es die im Vergleich zur vollständigen Prüfung abgeschwächte prüferische Durchsicht. Im Unterschied zur klassischen Jahresabschlussprüfung wird nicht auf eine hinreichende Sicherheit des Prüfungsurteils abgezielt. Hier wird mit gewisser Sicherheit vom Prüfer ausgeschlossen, dass der Abschluss in wesentlichen Punkten nicht in Übereinstimmung mit den relevanten Rechnungslegungsvorschriften erstellt wurde. Es handelt sich damit mehr um eine analytische Plausibilisierung der Zahlen als um eine vollständige Prüfung des Abschlusses im Detail. Entsprechend sinkt auch der entstehende Aufwand und das Honorar an den Wirtschaftsprüfer.

Eine noch weiter abgemilderte Form ist die Jahresabschlusserstellung nach IDW S7, entweder mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit umfassenden Beurteilungen. Hierbei erfolgt keine Prüfung, sondern der Abschluss wird unter Beurteilung der Plausibilität der Zahlen erstellt. Die Gesellschaft erhält eine Bescheinigung über den Umfang und die Ergebnisse dieser Beurteilung.


Das ist Paul Hairbuchers Fazit

Abschließend ist festzuhalten, dass eine prüferische Durchsicht oder eine Abschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung häufig eine sinnvolle und kostengünstigere Alternative zur freiwilligen Jahresabschlussprüfung darstellen kann. Ein vom Wirtschaftsprüfer testierter Abschluss erhöht in jedem Fall das Vertrauen in die Informationen der Rechnungslegung. Jede Gesellschaft hat dabei nach eigenen Bedürfnissen und Anforderungen über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers zu entscheiden.

Sie haben Rückfragen an Paul Hairbucher, unseren Experten für das Thema Wirtschaftsprüfung, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

Artikel zum gleichen Thema