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„Kann für eine Tochterfirma beziehungsweise ein neu erworbenes Unternehmen eine Förderung zur Digitalisierung in Anspruch genommen werden, obwohl wir selbst sie schon erhalten haben? In unserem neuen Teilbetrieb wurde so etwas auf jeden Fall noch nicht beansprucht.“
Tochterunternehmen dürfen unabhängig vom „Mutterkonzern“ eigene Go-Digital Anträge stellen. Sollte der „Mutterkonzern“ schon ein Projekt mit Go Digital durchgeführt haben, darf das Tochterunternehmen nur nicht zum gleichen Thema nochmal ein Projekt beantragen. Das Thema der jeweiligen Förderanträge muss sich somit unterscheiden.
Es gibt weiterhin attraktive Förderungen für Digitalisierungs-Projekte. Unter anderem läuft immer noch das beliebte Programm „Go-Digital“ des Bundeswirtschafsministeriums. Wenn ein Unternehmen die notwendigen Grundvoraussetzungen (weniger als 100 Mitarbeiter, maximaler Umsatz von 20 Millionen Euro, Betriebsstätte in Deutschland und Förderfähigkeit nach De-Minimis) erfüllt, können weiterhin 50 Prozent der Leistungen (maximal zu erhaltender Förderbetrag 16.500 Euro) gesponsert werden.
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