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Digitalisierung der Tochterfirma: Worauf muss man bei der Förderung achten?
Dr. Andreas Herch, Netz16

Digitalisierung der Tochterfirma: Worauf muss man bei der Förderung achten?

Dr. Andreas Herch, B4B-Beraterpool-Experte für IT-Digitalisierung. Foto: Netz16

Eine neu gegründete Tochterfirma soll digitaler werden. Der Mutterkonzern hat bereits eine Förderung hierzu erhalten – aber ist damit die Tochterfirma von einer gleichen Förderung ausgenommen?

„Kann für eine Tochterfirma beziehungsweise ein neu erworbenes Unternehmen eine Förderung zur Digitalisierung in Anspruch genommen werden, obwohl wir selbst sie schon erhalten haben? In unserem neuen Teilbetrieb wurde so etwas auf jeden Fall noch nicht beansprucht.“ 

Dr. Andreas Herch, unser Experte für Digitalisierung, antwortet:

Tochterunternehmen dürfen unabhängig vom „Mutterkonzern“ eigene Go-Digital Anträge stellen. Sollte der „Mutterkonzern“ schon ein Projekt mit Go Digital durchgeführt haben, darf das Tochterunternehmen nur nicht zum gleichen Thema nochmal ein Projekt beantragen. Das Thema der jeweiligen Förderanträge muss sich somit unterscheiden. 

Weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen 

Es gibt weiterhin attraktive Förderungen für Digitalisierungs-Projekte. Unter anderem läuft immer noch das beliebte Programm „Go-Digital“ des Bundeswirtschafsministeriums. Wenn ein Unternehmen die notwendigen Grundvoraussetzungen (weniger als 100 Mitarbeiter, maximaler Umsatz von 20 Millionen Euro, Betriebsstätte in Deutschland und Förderfähigkeit nach De-Minimis) erfüllt, können weiterhin 50 Prozent der Leistungen (maximal zu erhaltender Förderbetrag 16.500 Euro) gesponsert werden.

Sie haben Rückfragen an unseren Digitalisierungsexperten Dr. Andreas Herch, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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