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„Unser Wirtschaftsprüfer hat bekanntermaßen Einsicht in alle relevanten Unterlagen. Wenn nun in diesen Unterlagen personenrelevante Inhalte enthalten sind: Wie müssen wir da datenschutzrechtlich korrekt vorgehen?“
Der Schutz personenbezogener Daten gewinnt immer mehr an Stellenwert und begegnet uns besonders seit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an vielerlei Stellen. Für uns als Wirtschaftsprüfer stellt das Thema jedoch keine besondere Herausforderung dar, denn aus berufsrechtlichen Gründen sind wir ohnehin zum Schutz personenbezogener Daten verpflichtet.
Nach den in der Wirtschaftsprüferordnung festgeschriebenen Berufspflichten sind wir an eine allumfassende Verschwiegenheitspflicht gebunden. Diese Verschwiegenheitspflicht stellt die wichtigste Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Prüfer und Mandant dar, ohne welches die Zusammenarbeit nicht möglich wäre. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich hierbei nicht nur auf die Berufsträger, sondern auch auf deren Mitarbeiter. Bei Missachtung der Verschwiegenheitspflicht drohen strafrechtliche Konsequenzen. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage können alle vertraulichen Daten, inklusive personenbezogener Daten, guten Gewissens an den Wirtschaftsprüfer weitergegeben werden.
Im Rahmen unseres Auftragsbestätigungsschreibens, welches wir zu Beginn einer jeden Prüfung versenden, wird auf die geltenden Berufspflichten, insbesondere die Verschwiegenheit und den Datenschutz, hingewiesen. Da wir in aller Regel keine Daten im Sinne der DSGVO verarbeiten, wird darüber hinaus keine explizite Datenschutz-Vereinbarung oder Auftragsverarbeitungsvereinbarung benötigt.
Einzig bei der Übermittlung der Daten sollte deren vertraulicher Charakter besonders gewürdigt werden. Eine einfache Versendung per E-Mail erfüllt oft nicht die Anforderungen an geltende datenschutzrechtliche Grundsätze. Deshalb bieten wir unseren Mandaten verschiedene Arten der Verschlüsselung von E-Mails oder die Übermittlung von Daten über sichere Cloud-Lösungen an.
Sie haben Rückfragen an Paul Hairbucher, unseren Experten für das Thema Wirtschaftsprüfung, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.