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Darf Tesla „Robotaxi“ und „Cybercab“ als Marke schützen?
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Darf Tesla „Robotaxi“ und „Cybercab“ als Marke schützen?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Tesla kann die Begriffe Robotaxi und Cybercab vorerst nicht in de USA markenrechtlich schützen lassen. Dr. Bertram Rapp, Experte für Marken- und Urheberrecht, klärt auf, wieso.

„Tesla will in den USA Markenschutz für die Begriffe Robotaxi und Cybercab erwirken. Wieso hat das US-Patent- und Markenamt (USPTO) den Antrag abgelehnt? Und was kann ich als Unternehmer daraus lernen?"

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Hinsichtlich des Begriffs „Robotaxi“ scheint das US-Patent- und Markenamt (USPTO) die Auffassung zu vertreten, es handele sich hier um eine nicht unterscheidungskräftige und beschreibende Angabe für ein automatisch (roboterhaft) fahrendes Taxi. In markenrechtlicher Sicht dürfte es sich um einen Grenzfall handeln, da der Begriff als solcher neu ist und man analytische Betrachtungen anstellen muss, um ihn als beschreibend oder nicht unterscheidungskräftig zu erkennen. Der Anmelderin wurde vom USPTO die Möglichkeit gegeben, Benutzungsunterlagen vorzulegen, aus denen sich ergibt, dass sich der Begriff zugunsten von Tesla bereits durchgesetzt hat (sogenanntes „Secondary Meaning“). Sollte Tesla den Begriff in den USA noch nicht umfangreich benutzt haben, dürfte dies jedoch schwierig werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man es nur als offen betrachten, ob die Firma Tesla für den Begriff „Robotaxi“ Markenschutz in den USA erlangen kann. Das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) hat den Begriff „Robotaxi“ übrigens für Transportdienstleistungen als schutzfähig erachtet und trug im Jahre 2015 eine entsprechende Marke zugunsten der Robotaxi Ltd, Großbritannien ein. Auch vor dem EUIPO hat Tesla den Versuch unternommen, Markenschutz zu erzielen. Die Anmeldung wurde allerdings erst am 10.04.2025 eingereicht und befindet sich noch im Prüfungsverfahren. Hier könnte es zu einer Kollision zwischen der Robotaxi Ltd und Tesla kommen.

Was „Cybercab“ betrifft, scheint es in den USA ältere gleiche oder verwechslungsfähig ähnliche Markenrechte zu geben, welche Tesla entgegengehalten worden sind. Tesla hat diesen Begriff im April 2025 auch vor dem EUIPO zum Schutz angemeldet. Auch hierzulande existieren identische ältere Marken, mit denen sich Tesla auseinandersetzen werden muss.

Was kann man daraus lernen? Vor der Anmeldung und auch vor der Benutzungsaufnahme einer Marke in allen relevanten Jurisdiktionen recherchieren, ob die Marke dort eintragbar ist und ob es eventuell ältere Rechte Dritter gibt, die der Benutzung entgegenstehen könnten.

Sie haben Fragen zum Thema an Patentexperte Dr. Bertram Rapp oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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