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CSRD: Was bedeutet das für den Mittelstand?
Martin Stetskamp, drei6null

CSRD: Was bedeutet das für den Mittelstand?

Martin Stetskamp, Wirtschaftsprüfer cand. / Steuerberater bei drei6null. Foto: drei6null
Martin Stetskamp, Wirtschaftsprüfer cand. / Steuerberater bei drei6null. Foto: drei6null

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtetet die EU ab 2025 weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Lageberichten. Was es damit auf sich hat und was es für den Mittelstand konkret bedeutet, verrät B4B-Experte Martin Stetskamp.

„Worauf müssen sich Unternehmen wegen der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einstellen? Wie ist der ‚Fahrplan‘? Was bedeutet das nun für den Mittelstand?“

Unser Experte, Martin Stetskamp, Steuerberater und angeheneder Wirtschaftsprüfer bei drei6null, klärt auf: 

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steht eine bedeutende Änderung in der Berichterstattung deutscher Unternehmen bevor. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle großen Unternehmen i.S.d. HGB in Deutschland verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD in ihren Lageberichten zu integrieren. Dabei muss die Wertschöpfungskette in die Bewertung einfließen, was eine erhebliche Belastung für unseren Mittelstand darstellt. Die Datenerhebung der großen Unternehmen wird auf den Mittelstand als Teil der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette durchgereicht, und die Anforderungen indirekt weitergegeben. Damit bleibt nur noch wenig Zeit, diese rechtlichen Vorgaben umzusetzen.

Was ist die CSRD überhaupt?

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassendere und detailliertere Informationen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -auswirkungen zu berichten. Sie erweitert die bisherige Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich und schafft strenge Vorgaben für Unternehmen. Dadurch wird der Nachhaltigkeitsberichterstattung den gleichen Stellenwert wie der Finanzberichterstattung verliehen, was die Relevanz dieser Informationen für Investoren, Geschäftspartner und andere Stakeholder, wie z.B. Banken und Mitarbeiter deutlich erhöht. Herzstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die ESRS (European Sustainabilty Reporting Standards). Sie regeln Details der Nachhaltigkeitsberichtserstattung von europäischen Unternehmen, wodurch Chancen, Risiken und Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen, bzw. des Unternehmens auf andere Stakeholder ins Zentrum gerückt werden.

Ab wann und für wen gelten die neuen Berichtspflichten?

Die gesetzlichen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung richten sich nach der Unternehmensgröße sowie der Kapitalmarktorientierung. Für große Kapitalgesellschaften gelten die Voraussetzungen zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts ab dem Geschäftsjahr 2025 bereits als verpflichtend.

Für diese Unternehmen bedeutet die CSRD, dass sie künftig umfangreiche Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) offenlegen müssen. Dazu zählen beispielsweise Daten zur CO₂-Bilanz, Menschenrechtsfragen in der Lieferkette und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität.

Herausforderung für Unternehmer und deren Wirtschaftsprüfer

Die Umsetzung der neuen Berichtspflichten stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, da sie nicht nur zusätzliche Daten erheben, sondern auch ihre internen Prozesse zur Nachhaltigkeitsbewertung grundlegend überarbeiten müssen. Insbesondere für Jahresabschlussersteller und die Wirtschaftsprüferbranche resultieren daraus tiefgreifende strukturelle Anpassungen. Wirtschaftsprüfer müssen künftig nicht nur ein umfassendes Verständnis der ESG-Kriterien besitzen, sondern sich qualifizieren, um die neuen Nachhaltigkeitsberichte prüfen zu können. Dabei muss nach aktuellem Stand, stets ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen, wobei dies nicht notwendigerweise der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses sein muss.

Der Aufwand für die Unternehmen und die Prüfer wird also deutlich steigen, da Nachhaltigkeitsdaten in gleicher Weise auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen wie die Finanzdaten. Hierfür werden erhebliche Kosten hinsichtlich interner Ressourcen, der Implementierung und Datenerhebung sowie für Softwarelösungen und Beratungen durch externe Dritte entstehen.

Es ist daher unerlässlich, frühzeitig gemeinsam mit ihrem Wirtschaftsprüfer die Planung, Umsetzung und Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur CSRD-Berichterstattung zu koordinieren, damit Sie Sicherheit für Ihr Prüfungsurteil zum Nachhaltigkeitsbericht gewinnen.

Was bedeutet das nun für den Mittelstand?

Nachhaltigkeitsaspekte gewinnen für Verbraucher und Investoren in den letzten Jahren zunehmend an Relevanz. Unternehmen, die freiwillig über ihre Umwelt- und Sozialpraktiken berichten, können sich dabei deutlich von ihren Mitbewerbern abheben. Die Berichterstattung bietet zahlreiche Vorteile, die weit über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen.

Ein zentraler Vorteil ist die Stärkung des Kundenvertrauens, sowie der Neukundengewinnung. Unternehmen, die offen über ihre ökologischen und sozialen Initiativen kommunizieren, positionieren sich als verantwortungsbewusste Akteure und können eine loyale Kundenbasis aufbauen und sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Zudem verschafft eine proaktive Berichterstattung einen Wettbewerbsvorteil, da das Thema Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil im Kreditvergabeprozess von Banken ist.

Insgesamt ist die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung, daher ein sinnvolles strategisches Instrument, das Unternehmen, insbesondere Mittelständlern hilft, sich erfolgreich zu positionieren und langfristig zu wachsen.

Fazit

Gerade mittelständische Unternehmen stellt die neue Berichterstattungspflicht vor ein Problem, da oftmals die Prozesse, die Ressourcen für die Erfassung und Dokumentation nachhaltigkeitsrelevanter Themen nicht vorhanden sind und als notwendiges Übel betrachtet werden. Dennoch ist es aus unternehmerischer Sicht essentiell, sich bereits jetzt mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen.

In unserem zweiten Artikel der Reihe werden wir den geplanten Prozessablauf zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung detailliert vorstellen. Wir erläutern, ob es für Sie relevant ist, sich diesem Prozess zu unterziehen, wie dieser ablaufen könnte und wie Sie sich inhaltlich sinnvoll darauf vorbereiten können.

Sie haben Rückfragen an Martin Stetskamp, unseren Experten für das Thema CSRD, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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