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„Wenn wir gegen ein Patent eines Konkurrenten in den USA Widerspruch einlegen, weil wir damit unsere Rechte verletzt sehen: Wie verletzlich ist so lange, bis entschieden wird, unser Patent? Und können wir dann wirtschaftlichen Schaden geltend machen?“
Sofern diese Frage darauf abzielt, inwieweit ein eigenes (US-)Patent davon abhängt, ob man gegen ein US-Patent eines Konkurrenten vorgeht, um dieses zu vernichten, besteht kein Zusammenhang zwischen dem Rechtsbestand des eigenen Patents und dem des Konkurrenten.
Denn es handelt sich hierbei um zwei voneinander vollständig entkoppelte Dinge, das Patent des Konkurrenten hat üblicherweise nichts mit dem eigenen Patent zu tun. In Spezialfällen könnte es allenfalls sein, dass der Stand der Technik, der gegen das Patent des Konkurrenten verwendet wird, um ihm die Neuheit und/oder erfinderische Tätigkeit zu nehmen, auch Stand der Technik gegenüber dem eigenen Patent darstellt. Um diesen Stand der Technik dann gegen das eigene Patent zu verwenden, müsste ein Dritter, beispielsweise der Konkurrent mit dem angegriffenen Patent, aber ebenfalls einen Angriff auf das eigene Patent starten.
Problematisch könnte es in den USA allenfalls dann werden, wenn der Stand der Technik gegen das Konkurrenten-Patent einem schon während des Patentanmeldeverfahrens des eigenen Patents bekannt war. Denn dort herrscht eine sehr strenge Verpflichtung, für eine eigene Patentanmeldung relevanten Stand der Technik unaufgefordert dem US-Patent- und Markenamt zu übermitteln. Wird dies nicht getan, so kann ein auf die eigene Patentanmeldung erteiltes US-Patent dann zwar nicht unmittelbar widerrufen werden, jedoch wegen „Betrugs“ des US-Patent- und Markenamts im Erteilungsverfahren nicht mehr durchgesetzt werden.
Insofern wird das eigene US-Patent dann entwertet. Sollte die Frage darauf abzielen, dass mit dem Patent des Konkurrenten eigentlich ein patentierter Gegenstand gemeint ist, man also im Rahmen eines Verletzungsverfahrens in den USA gegen die Verletzung eines eigenen Patents durch das Produkt eines Konkurrenten vorgehen will, so ist eine typische Verteidigungsstrategie der angegriffenen Partei der Angriff auf das eigene Patent, das angeblich verletzt wird. Dabei hängt es dann davon ab, was die Gegenseite für Gründe geltend macht, um das eigene Patent anzugreifen. Legt diese im Löschungsverfahren beispielsweise einen Stand der Technik vor, gegenüber dem das eigene Patent nicht schutzfähig ist, so besteht natürlich bis zum Ablauf des Verfahrens gegen das eigene Patent die Gefahr, dass dieses fällt.
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